Leitfaden über das Militär-Oekonomie-Verfahren der Stabs-offiziere der kaiserl. königl. Oesterreichischen Armee (Wien, Trieszt, 1821)
H6 IL Hauptstück. Ueber t>ie^ Síp- pretirung ifi étit eigenes Protocoll ju führen. WaS zu beob- ecfctm ist, wenn Tücher von der Appretirung zurück gelangen. SBflS d'eMiihaf- terbeyd.Strazza- führunz zu beobachten haben. Verhalten hinsichtlich der &u* d. Etrazza zu verfassen kommenden Rapporte. §. 326. lieber die Appretirung wird ein eigenes Protocoll geführt, in dieses werden alle in die Appretur gegebenen Stücke nach Nummer und Ellenmaß eingetragen, zusam- mengerechnct, und ein Recepisse, -worauf die Anzahl der Stücke nebst dem enthaltenden Ellenmaß enthalten ist, ausgefertigt, und von den Tuchfcherern unterschrieben. §. 327. W enn diese Tücher sodann appretirter zurückgebracht werden, so werden sie nicht mehr ausgenommen, sondern von einem Unter - Officier das Nummer und Ellenmaß an- gesagt, und in dem Aufnahms, Protocoll vorgestrichen, weil sie durch das Appretiren an ihrer Lange nichts verlieren. W enn diese Tücher rücksichtlich ihres Nummer» und Ellenmaßes durchgegangen worden sind, so werden sie dann erst visitirt, ob nichts abgeschnitten worden ist, welches man sogleich erkennt, weil die Tücher auf beyden Enden gestampelr sind. Zst alles richtig befunden worden, so wird von dem Officier ein Lieferschein auögeftellt, auf welchen der Meister bey der Kasse nach gefertigter Quittung die Bezahlung erhält. r §. 328. Zn diesem, so wie in jedem Departement, müssen die Mithafter fortwährend darauf sehen , daß täglich alle Empfänge und Ausgaben in die Strazza richtig eingetragen, und die Anweisungen über Empfang und Ausgabe nach Ende' eines jeden Monaths faszikulirt, das Monath und die Zahrzahl darauf geschrieben, und gut aufbewahrt werden. $. 32g. Aus dieser Strazza wird der tägliche Rapport verfaßt, welcher nach Sperrung der Magazine von sämmt- lichön Officieren dem die Woche habenden Mithafter übergeben wird. Diese Rapporte werden dann durch einen