Leitfaden über das Militär-Oekonomie-Verfahren der Stabs-offiziere der kaiserl. königl. Oesterreichischen Armee (Wien, Trieszt, 1821)

V. d.Wirkungskreise der bei d. Truppen angefi. Staabsoff. 3 §- !• Zu den Werbungen, trenn sie in den Provinzen auf» zustellen bewilligt werden, hat unter derVerantirorrung der Commandant nur solche Werboffiziere zu wählen, welche durch Dienstkenntnisse, und genaue Pflichterfüllung sich selbst, und durch moralisches, anständiges und kluges Betragen ihrem Stande Ehre machen, welche in dem be­stimmten Werbbezirke entweder gebürtig, oder durch frü- Hern Aufenthalt entweder beliebt, oder wenigstens mit den Sprachen und Sitten der Gegend bekannt sind. Diese letzter« Eigenschaften müssen auch die zur Werbung zu verwendenden Unter-Officiere, und Gemeinen besitzen, und überhaupt gut konduisirte, treue, verläßli­che, und zu dieser Widmung geeignete Leute seyn. §. 8. ' Auf die Beförderung dieser Werbungen muß daher eilt Commandant unabläßig sehen, und alle Hindernisse aus dem Wege zu räumen suchen, die denselben nach­theilig seyn könnten. §• 9­Wenn den Stabs - Officieren , und dem Commandan- ten, oder Ausländer zur Reengagirung vorgestellt w erden, so haben sie unter eigener Responsabilirär von allen Waffengattungen nur solche Umer-Officiere und Ge­meine zur Reengagirung anzutragen, die eine gute Con- duite haben, und auch in Ansehung ihrer physischen Be­schaffenheit dazu entsprechen, damit dem Dienste nicht Leute zuwachsen , die in kurzer Zeit ui die Halb-, oder wohl gar Real - Invalidität übergehen. §. 10. Auf die Beförderung der Reengagirung der Auslan- d er Capitulanten müssen die Stabs - Officiere besonders thätigst hinwirken, die durch die Versicherung einér guten Behandlung, die Beförderung zu Gefreiten und Unter- Offizieren, der Heiraths-Erlaubniß, der Beurlaubung, der Transferirung zu einem andern Regimente, der Un­A 2 Welche Ossickere der Kemntanbant bey Werbungen fürzuwahlen hat, wenn solche in den Provinzen auf-su» ll-llen bewilliget werden. Stuf was der Kommandant bey Werbungen tm* ablaßig zu sehen Ijftt. Nespansabilitat berStabs-Oslicie- re und Komman- b(tnt?n bey Reen­gagirung bet Sn­ob er Aiislanber- Kapitulanten, u. welche sie zur Ne- engagirunq anju- tragen h.chen­Ätit die VefSe- berung ber Re­engagirung roa kluSlander- Kapi­tulanten, müssen bie0tab?-Dffict> re besonders thä- tig Hinwirten.

Next

/
Oldalképek
Tartalom