Közlemények Zala megye közgyűjteményeinek kutatásaiból - Zalai Gyűjtemény 28. (Zalaegerszeg, 1989)
Szántó Imre: A keszthely-környéki hegyközségek kialakulása
IMRE SZÁNTÓ: DIE HERAUSBILDUNG DER BERGGEMEIDEN IN DER UMGEBUNG VON KESZTHELY Die Besiedelung der Weinberge in der Keszthelyer Gegend begann bereits zur Zeit der Türkenherrschaft. Die Dörfer um Keszthely (Tomaj, Fenék und Falud), deren Besitzer und Einwohner nach Keszthely zogen, waren gezwungen, den Türken zu huldigen. Die Menschen des Marktfleckens nahmen die unbearbeiteten Felder, Weiden, Wiesen und Weinberge in Benutzung. Durch die „arbeitende" Bevölkerung hat sich dieser Ort langsam von den unbewohnten Gebieten der Umgebung herausgelöst. Die Gesetze der Bergdörfer Diás und Vonyarc von 1653 bezeugen, dass neben den ortsansässigen „Bergvölkern" und „Fremden" (Extraneue) auch die „Adligen" und städtischen Bürger einen Weinberg in der Balatongegend besassen oder mieteten. Die Besiedelung der Weinberge in der Umgebung von Keszthely hat auch in der Zeit nach der Niederlage der Türken weiter angedauert. Der in Keszthely unter schweren Umständen lebende Bevölkerungsüberschuss wanderte zum grossen Teil in die Berge ab. Am Anfang wurden die Presshäuser in Wohnhäuser umgebaut. Später baute man neue Gebäude. Die Gründe der Auswanderung sind die natürliche Bevölkerungszunahme und das begrenzte Gebiet der Stadt. In der zunehmenden Umsiedlungsbewegung Anfang des 19. Jh.s spielte die Sehnsucht nach der Flucht vor dem Druck der landesherrlichen und staatlichen Lasten eine treibende Kraft. Aber auch die Hoffnung auf Befreiung von der schweren Last des Unterhaltens von Soldaten spielte eine Rolle bei der Umsiedlung auf die Berge. Die nahen Bergsiedlungen wie Cserszeg-Tomajt Gyenes-Diás und Vonyarc-Vashegy wurden zum grossen Teil von der hörigen Häuslerschaft aus Keszthely bevölkert. In den Bergsiedlungen des Keszthelyer Herrschaftsbereiches hat sich eine eigene Siedlungsform herausgebildet. Es gab keine Gewanne und deshalb auch keine Strassen, sondern am Haus lagen die Wiesen, Felder sowie Weinfelder beieinander geschlossen. In dieser gehöftsähnlichen Siecllungsform sind die einzelnen Wohnhäuser weit voneinander entfernt. Von Strassen kann kaum die Rede sein, höchstens von ein zwei Wegen aus waren die Häuser zu erreichen. Das bürgerliche Amtsgericht, welches Keszthely mit dem Grafen László Festetics den Status eines erblichen Marktfleckens genehmigte, sprach 1846 den drei Weinbergsiedlungen Cserszeg, Tomaj und Gyenes die Notwendigkeit der Umbildung zu Gemeinden zu. Auf Grund dieses Rechtsspruches wurden die Siedlungen nacheinander selbständig.