Közlemények Zala megye közgyűjteményeinek kutatásaiból - Zalai Gyűjtemény 25. (Zalaegerszeg, 1986)

Benczéné Nagy Eszter: Zalaegerszeg mezőváros igazgatási szervezete I.(1775—1849)

ESZTER BENCZE-NAGY VERWALTUNGSORGANISATION DER MARKTGEMEINDE ZALAEGERSZEG I. (1775—1849) (Resümee) Uber die Geschichte der Stadt Zalaegerszeg erschien bis heute keine zusam­menfassende Monographie. Es wurden nur Teilarbeiten veröffentlicht, die die Cha­rakteristik je einer Epoche behandelten. Auch über die Funktion des Stadtrates erschien keine Abhandlung von grösseren Umfang. Ich versuche deshalb in dieser Studie aufgrund der zur Verfügung stehenden Quellen des Archivs Erscheinungen zusammenzufassen, die im Zusammenhang mit der Funktion des im Leben der Stadt eine wichtige Rolle spielenden Stadtrates stehen. Um diese Abhandlung zu verfassen, hatte ich Dokumente aus dem alten Archiv der Stadt Zalaegerszeg, unter ihnen verschiedene Protokolle anzuwenden. An den Protokollen fehlte, es leider einige, aber zum Glück konnte diese Unvollständig­keit durch Anwendung anderer Quellen überbrückt werden. Zalaegerszeg war enie in typischem feudalem Rahmen funktionierende Markt­gemeinde, die um die Wende des 18. und des 19. Jahrhunderts kaum mehr als 3000 Einwohner zählte. Der Begriff Marktgemeinde ist in der Geschichtskunde bis zum heutigen Tage immer noch nicht eindeutig geklärt. Trotzdem steht fest, dass der Status „Marktgemeinde" im Verhältnis zu den Pfichten der Leibeigenengemein­den unbedingt von einem bedeutenden Vorteif ist, hinter der Autonomie der freien königiiehen Städten aber zurückbleibt. Der Rat bestand aus dem Richter, 12 Ratsherren, gewählten und angewerbten Beamten. Seine Funktion erstreckte sich auf des ganze Leben der Stadt. Die Ver­waltungsfunktion des Stadtrates war von besonderer Bedeutung, wobei seine ge­richtliche Rolle viel geringer war. Mitglieder des Rates waren meistens Gewer­betreibende, und auch in das Ratsorgan gewählten Adeligen trieben im allgemeinen irgendeine Gewerbe. Sie lebten unter besseren Lebensumständen als die Durch­schnittsbürger der Stadt, doch könnten sie abgesehen von einigen Ausnahmsfällen nicht unter die reichsten Bürger der Stadt eingereiht werden. Verfolgt man die Funktion des Rates, kann eindeutig beobachtet werden, dass die Selbstverwaltung­stätigkeit der Stadt, deren Organ am Anfang der geprüften Periode noch nicht entsprechend ausgegoren ist, bei Erledigung von Angelegenheiten der Stadt eine gewisse Unbewandertheit aufzeigt. Erst ab den 30er Jahren des 18. Jahrhunderts wird versucht, diese Funktion mit mehr oder weniger Erfolg richtig organisiert und zusammengefasst zu gestalten. Diese Periode dauert bis zu den Jahren 1848— 49, als die heisse Stimmung der Landesereignisse und selbst diese Ereignisse auch diese verschlafene Kleinstadt mit sich reissen.

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