Lagzi István: Lengyel menekültek Zala megyében a második világháború idején - Zalai Gyűjtemény 3. (Zalaegerszeg, 1975.)

FÜGGELÉK - FLÜCHTLINGE AUS POLEN IM KOMITAT ZALA WÁHREND DER ZEIT DES II. WELTKRIEGS

nicht in der Stadt untergebracht werden, deshalb wurden 28 Oberoffiziere (oficer sztarszy) und 40 Familienmitglieder von Personen des Militárstandes, unter Be­wachung von 2 Offizieren und 20 Soldaten, in Lazsnak-puszta, einem dem Bezirk der Militárkommandatur von Nagykanizsa angehörendem Ort beherbergt. Nach Tapolca hat man (wegen derén Charakter als Erholungsort) letzten Endes doch keine polnische Staatsbürger versetzt, anstatt dessen wurde in Újdörögd-puszta, in dem Verwaltungsgebáude des MilitárschieBplatzes und in zwei Barackén, überwacht von 2 Offizieren und 30 Soldaten, ein sogenanntes polnisches militarisch-technisches Arbeitslager errichtet, das 25 Unteroffiziere, 250 Soldaten und 5 Offiziere, alsó ins­gesamt 280 Personen als Anfangsbelegschaft aufwies. Auf dem Gebiet des Komitats Zala wurde mit Rücksicht auf den „veránderlichen Belegschaftsstand" — vom 19. September 1939 bis Juli 1940 die Unterbringung, Verproviantierung und Gesundheitsversorgung von insgesamt 762 Offizieren (vom Leutnant bis zum Oberst), 160 Offiziersanwártern, 325 Unteroffizieren und 4260 Soldaten, sowie 40 Mitgliedern von Familien des Militárstands gewáhrleistet. Die polnischen Flüchtlinge wurden von der Bevölkerung in Nagykanizsa mit grofíer Sympathie aufgenommen. Zu Weihachten im Jahre 1939 wurde, z. B. ein Weihnachts­abend für die Polen veranstaltet, und auch die Offiziere des Garnisons nahmen die Offiziere unter den Flüchtlingen ostentativ in ihre Obhut, es wurden sogar eine Jagd­parties und Gesellschaftsabende zu Ehren der polnischen Offiziere veranstaltet. Nagykanizsa galt vom polnischen Gesichtspunkt aus gesehen, als ein auBeror­dentlich bedeutsamer Ort (und zwar wegen ihrer günstigen geographischen Lage). Eine Zentrale der polnischen Beauftragen, die das Evakuieren der nach Ungarn geflüchteten polnischen Staatsbürgern, im Militárstand, wie auch im Wehrpflichtsalter, doch im Zivilstand, nach englischen und französischen Gebieten organisierten, befand sich im Komitat Zala, in Nagykanizsa. Das Signal für die nach Ungarn geflüchteten Po­len, ihre Flucht nach dem Ausland (zu dieser Zeit mit dem Begriff Evakuierung be­schrieben) zu organisieren, wurde durch dem Anruf der in Frankreich fungierenden polnischen Regierungsvertretern über die Radiosendern London und Paris gégében. Dieser Aufruf forderte jeden polnischen Mann, der fáhig war zu den Waffen zu grei­fen und sich für béreit erklarte für die Auferstehung Polens gegen der deutschen Besetzung zu kámpfen, auf, sich in Frankreich (auf verbündetem Lande) zu sammeln und dort der zu organisieren den polnischen Armee beizutreten. Die Evakuierung der polnischen Soldaten wurde bezüglich Ungarns von dem neben der polnischen Botschaft in Budapest aufgestellten Evakuierungsbüro (EWA) geleitet und koordiniert, wobei demselben in seiner Organisationstátigkeit eine recht effektive Hilfe seitens des Militárattachés, Oberst Jan Emisarski geleistet war. Leiter des Evakuierungsbüros ist anfangs Generalstabsoberstleutnant Adam Rudnicki, dann Oberst Adam Zachrzewszki, zuletzt Generalstabsoberstleutnant Dr. Jan Kor­naus (Dohnál) gewesen. Das büro unterhielt enge Arbeitsbeziehungen mit dem pol­nischen Konsulat in Budapest, sowie mit den Organisationen Pzedstawiciel Pols­kich Zolnierzy Intern owanich w Krolestwie Wegier (Vertretung der im Königreich Ungarn internierten polnischen Soldaten) und Komitet Obywatelski dia Spraw Opieki nad Polskimi Uchodzcami na Wegrzech (Zivilkommitee in Ungarn für die Versorgung polnischer Flüchtlinge) von polnischer Seite aus und mit dem „Magyar­Lengyel Menekültügyi Bizottság (Ungarisch—polnisches Kommitee für Flücht­lingswesen) (Wegiersko—Polski Komitet Opieki nad Uchodzcami) von der ungari­schen Seite. Im Sinne der Zielsetzung des polnischen Emigrantenkabinetts bzw. dessen Verteidigungsministeriums erhielten in der ersten Etappe der Evakuation die Unteroffiziere und die Soldaten (wehrpflichtige Zivilpersonen) im Altér von 18— 38 Jahren, sowie die jungen Offiziere, die die Altersgrenze von 35 Jahren noch nicht

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