Vízügyi Közlemények, 2002 (84. évfolyam)

4. füzet - Kozák Miklós: Vízfolyások szabályozásáról a tények alapján és a jövő szemszögéből

598 Kozák Miklós gicvorrates der Flüsse steht deshalb im Lebensintcresse der Menschheit und bildet den wich­tigsten Faktor fur die Begründung einer nachhaltigen Entwicklung. Um dies zu gewährleisten, ist jedoch notwendig, die Wasserläufe und/oder ihr Abflußregime mit Hilfe wasserbaulicher Anlagen zu regulieren. Globale Erfahrungen zeigen, daß die Regulierung der Flüsse seit uralten Zeiten den Wün­schen der Gesellschaft nachgekommen war. Heutzutage ist jedoch die Notwendigkeit der Fluß­regulierung auch vom Wohltstand des jeweiligen Landes abhängig. Die damit verbundenen Entscheidungen müssen deshalb immer einen multidisziplären und prognostischen Charakter haben (Bild I). Die katastrophalen Hochwässcr gewisser Flüsse (z.B. Yangtze. Theiß, Platte River, Gelber Fluß) werden oft, unter anderem, auch durch die Verlandung ihrer Täler und die — durch Verkrautung, Pflanzenwuchs, Bebauung herbeigeführte — Verminderung der Wasser­fuhrungskapazität ihrer Dcichvorländer oder Flutgebietc verursacht. Um dem beizukommen, muß das Abflußregime gesteuert und/oder die Wasserführungskapazität des Deichvorlands wiederhergestellt werden (Bild 2). Das gebaggerte Flußbettmaterial darf nur außerhalb des Deichvorlandes - oder auch innerhalb dessen, in der Form geschützter Inseln - untergebracht werden . Der Abfluß der verzweigten Flüsse nimmt ab und es kommt oft auch zur Flußbettde­generierung (Bilder 3 und 4). Die Lösung besteht in der Absperrung der Nebenarme (wobei der Abfluß in den einzigen Hauptarm gezwängt wird) sowie in einer, dem Naturschutz dienlichen, zielbewußt gesteuerten Wasserversorgung der früheren Nebenarme. Die im lockeren Alluvium schlängelnden Betten neigen zur Degeneration, bilden immer schärfere Krümmungen, womit verschiedene Gefährdungen einhergehen (Ufer- und Deichbrüche, Eispropfen, Gefährdung von Siedlungen), in den hoch angestauten Stauräumen der Staustufen bewirkt eine alternierende Wasserführung (Spitzenbetrieb) eine Verbesserung der Wasscrbcschaffcnheit. Es gibt auch un­fachmäßig regulierte Flüsse (z.B. Niger), doch darf man diese vereinzelten unvorteilhaften Er­fahrungen nicht verallgemeinern. Der Zweck der Abflußrcgelung ist in den meisten Fällen die Bewirtschaftung der Wasser­vorräte, die Wasserkraftnutzung (Bild 5) , als die praktisch einzige Möglichkeit des Aufstiegs vieler unterentwickelter Länder. Unter dem Titel „Rehabilitation" drängt man vielerorts auf die Wiederherstellung des krümmungsreichen Laufes der mittels Durchstiche früher bereits regu­lierten Flüsse, was zur Erhöhung der Hochwassergelahrdung, der Eispropfenbildung. der Mä­ander-Degeneration bzw. zur Gefährdung der am Ufer befindlichen Anlagen fuhren kann. Die Rückhaltebecken sind die Tresore der Wasservorratswirtschaft, ohne welche keine Wasserwirt­schaft. kein Hochwasscrschutz, kein Umweltschutz und keine nachhaltige Entwicklung mög­lich wäre. Dies wird u.a. durch die Regulierung der Theiß belegt, die in Ungarn als die „zweite Landnahme" betrachtet wird. Dank dem Wassersteuerungssystem des Raumes, strömt das be­lebende Theiß-Wasser in die Betten der Körös-Flüsse, ohne welches das ganze Körös-Tal von häufigen Dürreperioden heimgesucht wäre. Der Stauraum der Staustufe Kisköre, auch „Tisza­tó" (Theiß-See) genannt, ist zum Plattensee Ostungarns und zu einem Anglerparadies gewor­den. Nach unseren Erfahrungen müssen einige Aspekte der Grundprinzipien der Flußregulie­rung (Individualität, Naturschutz, Wassernutzungen, Energieerzeugung) revidiert werden. Die Erfahrungen von 100 Jahren zeigen, daß der hauptsächliche Helfer des Umwelt- und Natur­schutzes die Wasserkraftnutzung ist. Wer die kalorischen Karftwerke den Wasserkraftwerken vorzieht, zerstört die Natur und hat mit dem Umweltschutz nichts zu tun. Die Wasserrcsourcen müssen gerade so bewirtschaftet werden, wie die übrigen Mineralvorräte. Allein man kann nur bewirtschaften, was man regeln kann. Die unentbehrlichen Elemente dieser Regelung sind die Staudämme dund die übrigen wasserbaulichen Anlagen. * * *

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