Vízügyi Közlemények, 2000 (82. évfolyam)
3-4. szám - Somlyódy L.-Hock B.: A vízminőség és szabályozása Magyarországon
522 Somlyódy L.—Hock В. xitätsgrad der bei der Aufbereitung anzuwendenden technologischen Verfahren definiert. Die oberflächennahen Wässer betreffend kann festgestellt werden, daß sie i.a. stark verschmutzt , für die Trinkwasserversorgung ungeignet sind. Ein typischer Begleiter der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage ist die Zunahme der Anzahl und der Tragweite der auf technologische Havarien, auf unfachmäßige Abfall-Lagerung und -Behandlung, auf Fahrlässigkeit, usw. zurückführbaren Verschmutzungen. Diese 3 Ursachen führten während des Jahres 2000 zu den außerordentlichen Zyandid- (Bild 3) und später Schwermetall-Verschmutzungen aus Rumänien, welche alle früher in Ungarn erlebten Verschmutzungen größenordnungsmäßig übertrafen und auch im europäischen Maßstab vielleicht nur mit der Sandoz-Havarie am Rhein verglichen werden können. Im Hinblick auf die Emissionen konnte festgestellt werden, daß ein überwiegender Teil (76%) der anfallenden Verschmutzung von CSDd auf die westliche Hälfte des Landesgebietes (in Ungarn als „Donau-Einzugsgebiet" bezeichnet) entfällt. 80% davon betrifft unmittelbar die Donau selbst, innerhalb dessen wiederum 80% von der Hauptstadt Budapest produziert wird. Im östlichen Landesteil („Theiß-Einzugsgebiet" genannt) verteilt sich die Belastung etwas gleichmäßiger: 50% entfällt auf die Theiß selbst und die andere Hälfte auf die kleineren Gewässer. Die in das Landesgebiet ein- und davon austretenden CSBd — Belastungen sind für das ganze Landesgebiet und für das Theiß-Einzugsgebiet in Bild 4 zu sehen. Die von den Grenzgewässern stammenden Verschmutzungen sind in Tabelle III ausgewiesen. Bezüglich der Nährstoffe ist zu erwähnen, daß im Jahre 1992 85 kt/Jahr Gesamt-N und 17 kt/Jahr Gesamt-P die ungarischen Oberflächengewässer belasteten. 60-70% des Stickstoffes ist diffusen (landwirtschaftlichen) Ursprungs, während bei dem Phosphor dieser Anteil lediglich bei 30-40% liegt. Die Karstgebiete bzw. die über keine bindige Deckschicht oder über keine oberflächennahe wasserdichte Schicht verfügenden Boden- und untiefen Schichtenwässer gelten als verletzbar durch die die Grundwässer gefährdenden Oberflächenverschmutzungen. Die aktiven und die langfristig zu nutzenden Trinkwasservorkommen gefährdenden, etwa 2000 Verschmutzungsquellen werden z.Z. erschlossen und nötigenfalls entschärft. Die Wasserqualität Ungarns zeigt in den letzten 15 Jahren eine sich bessernde Tendenz. Die jährlichen Mittelwerte einiger ausgewählter Gewässerquerschnitte werden in Bild 5 veranschaulicht.Die Verbesserung der Wasserqualität kann auf mehrere Ursachen zurückgeführt werden: (a) auf die stattgefundene intensive Entwicklung der Abwasserklärung in Deutschland, Österreich und z.B. in Bratislava;(b) auf die stattgefundene Modernisierung der in der Industrie angewandten Technologien (hauptsächlich in Deutashland und Österreich, aber auch bei der ostslowakischen Zellstoffindustrie); (c) auf die wirtschaftliche Rezession und Umgestaltung und (d) auf die Verbreitung umweltfreundlicher Produkte. Die mit der Emission zusammenhängenden Konsequenzen der wirtschaftlichen Umgestaltung wird in Bild 5 veranschaulicht. Bezüglich des zukünftigen Verlaufes der Wasserqualität wurden im Beitrag die zu erwartenden Auswirkungen der in- und ausländischen Abwasser-Emissionen skizziert. Es kann lediglich behauptet werden, daß die Wassergüte sich wahrscheinlich zwar verschlechtert, doch besser bleibt, als sie in den 80er — Jahren war. Als Unterlieger-Staat, hat Ungarn nur einen äußerst begrenzten Spielraum. Das Europäische Parlament hat am 14. September 2000 eine Rahmenrichtlinie der wasserwirtschaftlichen Politik verabschiedet, welche die koordinierte Erstellung und Durchführung von auf ganze Einzugsgebiete (z.B. auf den ganzen Donauraum) bezogenen Aktionsprogramme vorschreibt. Daraus ergeben sich zahlreiche Aufgaben auch für Ungarn. In der Rahmenrichtlinie kommt den auf die Wasserqualität bezogenen Erwägungen eine besonders bedeutende Rolle zu. In Ungarn gibt es keine, der Rahmenrichtlinie entsprechende Regelung. Die z.Z. gültigen Gesetze enthalten zwar bestimmte Elemente davon, doch erscheinen nicht