Vízügyi Közlemények, 1995 (77. évfolyam)

4. füzet - Hecsei Pál: Az állami vízügyi igazgatási szervezetnek a megyei közigazgatási hivatalok szervezén kívüli, "kivételes" működési indokoltsága

Az állami vízügyi igazgatási szervezetnek. 435 of water management and the local governments can he precisely defined. Disruption and restruc­turing in accordance with the units of operation of the new county level offices of public administ­ration of the catchment basin oriented infrastructure ( laboratories, communication systems of flood defence and excess water drainage, hydrographie monitoring systems), needed for performing the tasks of the water authority, would, in one hand, require vast expenditure and result, on the other hand, in the establishment of parallel systems. After having an in-depth analysis of tasks, expectations and options made the author states, in a summarizing way, that the special tasks of water authorities necessitates their operation to be kept outside the frames of the county offices of state administration. This is necessitated by both legal security and the internationally accepted professional requirements, according to which latter water management activities must be organized for the catchment basins. * * * Begründung der „exzeptionellen" Tätigkeit der Staatlichen wasserwirtschaftlichen Organisation außerhalb der Komitatsverwaltungsämter von Dr. jur. Pá! HECSE1 Die ungarische Regierung hat die Hauptrichtungen der Reform der regionalen Organe der sta­atlichen Verwaltung bestimmt, wobei es die Vorbereitung der Aufstellung von Komitatsverwaltungs­äintcm verordnete. Die Organisation der ungarischen Wasserwirtschaft, und darin der wasserwirtschaftlichen Ver­waltung, hat sich im Laufe einer jahrhundertlangen Entwicklung gebildet. Ihre Tätigkeit ist eng an die - aus wasserwirtschaftlicher Sicht Einheiten bildenden - Einzugsgebiete gebunden. Aus den Ge­gebenheiten dieser, von den Staatlichen Verwaltungseinheiten abweichenden, eigenartigen geogra­phischen (hydrographischen) Einheiten folgt, daß die staatlichen Aufgaben der Wasserwirtschaft auch in der Zukunft nur durch eine nach Einzugsgebieten ausgerichtete, zentral gesteuerte Organi­sation durchgeführt werden kann. Das Gesetz Nr. LVII/1995 über die Wasserwirtschaft differenziert in dieser Hinsicht folgender­maßen: Die regionalen Aufgaben der Wasserwirtschaft werden durch die zu diesem Zweck errichtete staatliche wasserwirtschaftliche Verwaltungsorganisation, die lokalen Aufgaben öffentlichen Inte­resses aber durch die Gemeindeverwaltungen wahrgenommen. Die Aufgaben- und Kompetenzkreise der die wasserwirtschaftlichen Aufgaben wahremenden staatlichen und Selbstverwaltungs-Organe können voneinander ganz genau getrennt werden. Würde man die zur wasserwirtschaftlichen Tätig­keit nötige, nach Einzugsgebieten ausgebaute Infrastruktur (Laboratorien, Systeme der Nachrichte­nübertragung des Hochwasser- und Polderwasserschutzes, das wasserwirtschaftliche Monitoring­System) auflösen, und dann den Tätigkeitsgebieten der neuen Komitatsämter entsprechend neu anlegen bzw. umbauen, würde dies einerseite mit äußerst hohen Kostenaufwänden, andererseits aber auch mit dem Ausbau unnötiger paralleler Systeinse einhergehen. Nach einer weitsichtigen Erwägung der Aufgaben, der Erwartungen und der Möglichkeit ge­langt der Verfasser zur Schlußfolgerung, daß das Spezifikum der wasserwirtschaftlichen Behörden für ihre Tätigkeit außerhalb der Komitatsämter spricht. Dies wird nicht nur durch die Rechtssicher­heit, sondern auch durch die international anerkannte fachliche Anforderung erfordert, daß eine nach Einzugsgebieten ausgerichtete Organisierung der wasserwirtschaftlich-behörderlichen Tätigkeit un­bedingt günstiger ist.

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