Vízügyi Közlemények, 1995 (77. évfolyam)

4. füzet - Szlávik L.-Reich Gy.: A vízügyi szolgálat helyzete és feladatai

Gondolatok a vízügyi szolgálat helyzetéről és feladatairól 421 liehe Erlasse deregulierl, wobei mit dem Oesetzpaket der Selbstverwaltungen auch die Lösung der öffentlichen Aufgaben der lokalen Wasserwirtschaft „ihren Platz gefunden hat". Zu gleicher Zeit entstanden und bestehen gewisse Anomalien in der Arbeitsteilung zwischen dem Ministerium für Verkehr, Nachrichtenübermittlung und Wasserwirtschaft (KHVM) sowie dem Ministerium für Um­weltschutz und Kegionale Entwicklung (KTM), insbesondere auf dem Gebiet des mengen- und gü­temäßigen Schutzes der Wasserdargebote. Im Hinblick auf die mit der Wasserwirtschaft verbundenen Eigentumsverhältnisse - d.h. auf die Mittel der Lösung der Aufgaben gemeinsamen Zweckes und Interesses - sind die nötigen ge­setzlichen Regelungen zustande gekommen. Die Verwicklichung der somit entschiedenen Neuord­nung der Eigentumsverhältnisse spielt sich jedoch in mancher Hinsicht recht langsam ab. Es handelt sich dabei hauptsächlich uin folgende Fragen: - Die öffentlichen Wasserwerke sind den Gemeindeverwaltungen übergeben worden. Im Falle zahlreicher, nicht in die Kategorie der öffentlichen Wasserwerke gehörender Eigentumsobjekte - z. B. Hochwasserschutzanlagen, kleine Wasserläufe, Kanalgerinnen - hat die Ubergabe bislang, in Er­mangelung der finanziellen Voraussetzungen, noch nicht stasltgefunden. - Die Regelung sichert noch nicht die Bedingungen eines Verbandsbesitztums im Falle was­serwirtschaftlicher Anlagen gemeinsamen Zweckes und Interesses. In dieser Hinsicht ist man bei der Erstellung des Gesetzes davon ausgegangen, daß die finanzielle Tragfähigkeit der Interessenten noch nicht gesichert ist. - Im Laufe der Umorganisierung der Wasserwirtsachaftsdirektionen wurde die - vor allem hei Untememhungs- und Dienstleitungs-Tätigkeiten gebrauchte - Pluskapazität des im Staatsbesitz be­findlichen, für den Betrieb der gemeinnützigen Anlagen benötigten operativen Eigentums beträcht­lich vermindert. Die behördliche Tätigkeit der zentralen wasserwirtschaftlichen Verwaltung gliedert sich nach Einzugsgebieten, hat sich gut bewährt, so daß die Aufrechterhaltung dieses organisatorischen Prin­zips auch weiterhin als die einzige rationelle und zweckmäßige Lösung gilt. Seit 1990 wird jedoch die zentrale staatliche Kompetenz durch zwei Organisationen ausgeübt: durch die Wasserwirtschafs­direktionen sowie - im Hinblick auf die Angelegenheiten der Wassergüte-durch die Umweltschutz­Inspektorate. Von den die behördliche Tätigkeit der Wasserwirtschaft unterstützenden Informatik­Tätigkeit müssen die Wassergüte-Laboratorien nicht unbedingt aus dem staatlichen Budget finanziert werden; sie können auch in gemeinnützigen Gesellschaften untergebracht werden. In der Selbstverwaltungs-Sphäre der wasser wirtschaftlichen Verwaltung ist die Funktion der Regelung zwischen Verbraucher und Belieferer (als der Quasi-Schutz des Verbrauchers) - infolge des natür­lichen Monopol-Charakters der öffentlichen Wasserwerke - unbesetzt. Aus fachlicher Sicht sind die Selbstverwaltungen der Verhängung von Kanalisations-Strafgelder nicht gewachsen; damit sollte jeweils der Komitatsnotar beauftragt werden. Der organisatorische Rahmen der in der Wasserwirtschaft grundlegend notwendigen (auf die Auf­teilung der Wasseixlargehote, auf den Hoch- und Polderwasserschutz usw. bezogenen) strategischen Pla­nung wird mit der Gründung der regionalen wassenviilschaftlichen Beiräte Zustandekommen. Die Struktur der zentralen und regionalen Organisation der Wasserwirtschaft ist ausgere­ift und einsalzfähig. Das Ministerium KHVM sichert auf höchster Ebene die Rcgierungs- und Budget-Verbindungen bzw. -Bedingungen. Das Staatsamt für Wasserwesen (OVF) sorgt für die zentralen operativen Aufgaben der staatlichen Steuerung für die Wasserwirtschaftsdirektionen. Die regionalen Aufgaben der Bewirtschaftung der Wasservorräte und der Wasserschadenbe­kämpfung werden durch die 12, nach Einzugsgebieten organisierten Wasserwirtschaftsdirekti­onen (WWD) wahrgenommen. Mit dem im Jahre 1994 verabschiedeten Regierungserlaß über die Neuorganisation der Wasserwirtschaftsdirektionen wurde mit der Modernisierung der gan­zen Organisation begonnen. Dabei hat die wirtschaftliche Bruttoleistung der Wasserwirtschafts­direktionen um 5,5-6,0 Mrd Forint, die Gesamtzahl der Bediensteten um über 40%, d. h. um rd. 4000 Personen abgenommen (Tabelle I).

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