Vízügyi Közlemények, 1987 (69. évfolyam)
4. füzet - Bényey Zoltán: A vízügyi jog fejlesztésének alapjai
A ví zügyi jog fejlesztésének alapjai 653 Grundlagen der Entwicklung des Wasserrechtes von Dr.-Jur. Zoltán BÉNYEY Der Verfasser vertritt die Meinung, daß die Entwicklung des Wasserrechtes einerseits aus der Modernisierung des Wasserrechtsystems, andererseits aber aus der Erhöhung der Anwendungswirksamkeit desselben besteht. Die Modernisierung hat zwei unmittelbare Ziele. Einerseits soll, aufgrund der Erschließung der allgemeinen und speziellen gesellschaftlich-wirtschaftlichen Grundlagen sowie der Anforderungen der Rechtsentwicklung, das Recht den gegenwärtig existierenden wasserwirtschaftlichen Verhältnissen angepaßt werden. Andererseits sollen die Grundlagen für eine anregend-orientierende, progressiv in die Zukunft leitende Funktionierung des Rechtes geschaffen werden. Die Wirksamkeit der Rechtsanwendung erfordert eine Verbesserung der Funktionierung der öffentlichen Macht, ja nötigenfalls sogar ihre formale Umgestaltung. Die Grundlagen der Rechtsentwicklung werden anhand der geschichtlich-wirtschaftlichen Tendenzen der ungarischen Wasserwirtschaft dargestellt. Dabei werden drei Tendenzgruppen behandelt : diejenigen, die sich aus den technisch-wirtschaftlichen Perspektiven, aus den ökonomischen Aussichten sowie aus dem allgemeinen staatsverwaltungsrechtlichen Hintergrund gesehen abzeichnen. Nach der Erachtung des Verfassers kann und muß man bei der Entwicklung des Wasserrechtes allein aus dem gegenwärtig eingenommenen Platz der Wasserwirtschaft in der Arbeitsteilung, aus dem Organisations- und Aufgabensystem der Wasserwirtschaft sowie aus den etablierten Institutionen der Ausübung der öffentlichen Macht ausgehen. Dabei soll berücksichtigt werden, daß die Wasserwirtschaft eine unteilbare Einheit bildet, welcher allein eine zentralisierte Leitung und eine abgestimmte Arbeit ihrer kennzeichnenden Organisationssysteme entsprechen, so daß ihre Betätigung als einer staatlichen Aufgabe, im Rahmen eines spezialisierten Branchesystems, unumgänglich notwendig ist. Zum Schluß teilt der Verfasser einige seiner Gedanken über die Mitwirkung des rechtschaffenden Willens bei dem Akt der Schaffung einer Rechtsregel mit. Er ist der Meinung, daß im Hinblick auf die Rechtsentwicklung die Aufmerksamkeit sich - auf das strukturelle (systementwickelnde) Recht, - auf eine planbare und abstimmbare Rechtschaffung innerer Anregung und - auf Systemelemente wasserwirtschaftlich-fachlichen Inhalts konzentriert.