Vízügyi Közlemények, 1978 (60. évfolyam)
2. füzet - Kienitz Gábor: A vízminőség-védelemmel kapcsolatban jelentkező újabb vízrendezési feladatok
252 Kienitz Gábor logischen Lage von 1965 zu Grunde gelegt. Tab. I. enthält die angewandten Chemikalien. Die letzte Spalte der Tabelle gibt an, wieviel mm Abfluss dazu nötig gewesen wäre (unter Annahme einer Cliemikalienabspülung von l%o), um die zulässigen Werte unterschreitende Konzentrationen zu gewährleisten. Tab. II. enthält die zu den tatsächlich beobachteten Abflüssen gehörigen Konzentrationen (unter Annahme einer Chemikalienabspülung von 1% 0 am Ende des Winters und von 1% während des Sommers). Der 5. Teil bietet eine Zusammenfassung des Gesagten, sowie Feststellungen und Vorschläge. Der Verfasser stellt fest, dass die Chemisierung eine grundlegende Voraussetzung für die Weiterentwicklung der Landwirtschaft ist und dass der Wasserbauingenieur sich dieser Tatsache anzupassen hat. Die praktischen Lösungen betreffend betont er die gemeinsame Verantwortlichkeit der Landwirte, der Fachleute für Umweltschutz und der Wasserbauingenieure. Man muss damit rechnen, dass die während der Vegetationsperiode abfliessenden Wässer mit Chemikalien verschmutzt sein können, so dass sie nicht in die Vorfluter geleitet werden dürfen, sondern zurückgehalten werden müssen. Es wäre zweckmässig, für jedes Gebiet im Bereich der Gewässerregulierung einen strategischen Plan des Wassergüteschutzes und der Wassersteuerung auszuarbeiten. Die in Zusammenhang den neuen Aufgaben der Gewässerregulierung auftretenden wichtigeren Forschungsaufgaben sind die folgenden: — Untersuchung der Niederschlagsverhältnisse der Vegetationsperiode. — Einführung der Beobachtungen zwecks Ermittlung des Abspüiungsfaktors der in der Landwirtschaft verwendeten Chemikalien. — Ausarbeitung eines Wassergüte-Beobachtungssystems, um eine Wasserschutz gewährleistende Steuerung zu ermöglichen. — Ausarbeitung eines differenzierten Wasserschutzreglements, das der Notwendigkeit der Chemisierung der Landwirtschaft Rechnung trägt, aber auch die unverhinderbare Tatsache von Abspülungen gewissen Grades berücksichtigt.