Vízügyi Közlemények, 1966 (48. évfolyam)

4. füzet - Rövidebb közlemények és beszámolók

(62) Das II. Kapitel befasst sich eingehend mit der Analyse von Detailfragen der hydraulischen Bemessung. Im 1. Unterabschnitt wird bezüglich der Anlagen für die Regulierung des Wasser­spiegels aufgrund theoretischer Schlüsse und praktischer Beobachtungen fest­gestellt, dass für handbetriebene Anlagen unbedingt Wehrtypen mit Klappschützen vorzuschlagen sind, während bei den derzeitigen Gegebenheiten Ungarns für auto­matische, hydraulisch gesteuerte Anlagen zur selben Aufgabe für Lösung nach dem Aufziehwehr-Prinzip entschieden werden muss. Die Studie weist darauf hin, dass bei der Berechnung der Wasserspiegel­schwankungen entlang der Stauhaltung unbedingt die Genauigkeit des Einhaltens des Wasserstandes berücksichtigt werden muss, d.h. der Bereich, in dem die Wasser­spiegelschwankungen zugelassen werden. Dieser kann bei automatischen Steueran­lagen mit rund ±5-10 cm, bei Handsteuerung — aufgrund von Beobachtungen, die bei der Bewässerungsanlage К IV durchgeführt worden waren — bei Klapp wehren mit ±5 cm, bei Aufziehwehren mit ±7,5 cm angesetzt werden. Sehr wichtig ist der Umstand, dass die tiefste Lage der Wasserspiegelkurve dann ensteht, wenn das regelnde Organ im Falle der kleinsten Belastung der Stauhaltung den Wasserstand an der unteren Grenze des Schwankungsbereichs hält; der höchste Wasserstand wird dann erreicht, wenn das Regelorgan ihn an der oberen Grenze des Spielbereichs hält und wenn der maximale Wasserzufluss abgezogen ist (Bild 1). Als letzter Fragenkomplex wird der durch die Regelanlage verursachte Druck­verlust untersucht und nach Verfahren gesucht, die geeignet sind, diesen zu berück­sichtigen. Im 2. Unterabschnitt wird auf die Ausbildung der Wasserentnahmeanlagen über­gegangen, wobei zuerst die Grösse der zulässigen Schwankungen des Wasserzulaufes behandelt wird. Dem folgt eine eingehende Analyse der zulässigen Schwankungen bei den unterschiedlichen Wassermengengebern (Bild 2 und 3, Tabelle I); diesen Teil schliesst ein Verfahren zur Feststellung der massgebenden Oberwasserhöhe ab, wobei die Wasserspiegelschwankungen, die am Ort der Regelung auftreten, berück­sichtigt werden müssen (Bild 4). Da bei der Feststellung der massgebenden Wasserspiegelhöhe des Oberwassers die Ermittlung der Wasserspiegelkurven äusserst wichtig ist, behandelt die Studie auch dieses Problem. Sie führt anhand eines Zahlenbeispiels ein genaues und rasches Berechnungsverfahren dafür vor (Bild 5 und 6, Tabelle II). Sie untersucht ausser­dem den Zusammenhang zwischen der Flussbettrauhigkeit und der Gestalt der Was­serspiegelkurve (Bild 7), und stellt fest, dass ernste Fehler entstehen können, wenn man eine grössere Rauhigkeit annimmt, als sie der Wahrheit entspricht, und zwar in der Wasserversorgung der durch die Wasserentnahme belieferten Gebiete, wenn die Wasserspiegelregelung weit entfernt davon geschieht. Im 3. Unterabschnitt erwähnt die Abhandlung, dass in der ungarischen Entwurfs­praxis im allgemeinen Notäblasse nicht üblich sind. Sie betont aber, dass der Kon­strukteur selbst in dem Falle, dass er der Praxis folgt, alles tun muss, um bei einem Versagen der beweglichen Teile der Regelanlage oder bei plötzlichen Deichbrüchen die entstehenden Schäden — auch mit anderen Hilfsmitteln — auf ein Minimum zu beschränken. Was die Überfälle anbelangt, so weist die Studie darauf hin, bei den nahezu mit Vollast arbeitenden Systemen ihr regelmässiges Öffnen und Schliessen unver­meidlich ist. Als Abschluss untersucht sie schliesslich auf die Ausführung und konstruktive Durchbildung der Überfälle und betont die Wichtigkeit des Umstandes, dass die sich an sie anschliessenden Nebenkanäle unbedingt ebenfalls in der Hand des behörd­lichen Organs verbleiben müssen, wenn man einen klaglosen Betrieb der ganzen Anlage gewährleisten will.

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