Vízügyi Közlemények, 1932 (14. évfolyam)
2. füzet - XII. Kisebb közlemények
17 Abb. 9. zeigt Profile der seitlichen Rippen, sowie die Seitendichtungen. Die Vornahme von Reparaturen während des Betriebes ist durch Vorrichtungen gesichert, die eine Aufrechthaltung der Tafeln auch ohne innerem Wasserdruck ermöglichen. Eine dieser Lösungsarten besteht darin, dass die Rippe der oberen Tafel über die Q-Eisen der Stirnwände hinausragend verlängert (Abb. 11.) und von unten mittels Balken gestützt wird. Dieses Ziel lässt sich auch dadurch erreichen, dass eine aus 2 Q-Eisen bestehende Stange, die an der Rippe der oberen Tafel befestigt ist, mit Hilfe einer Gelenkstange zwischen zwei Rippen gestellt wird. (Abb. 12) Die zweite Lösungsart bietet der ersten gegenüber den Vorteil, dass sie auch die Aufrechthaltung der unteren Tafel bewirkt. Die Aufrichtung, bezw. das Niederlegen der Tafeln erfolgt mittels Regelung des Wasserspiegels unter ihnen, zu welchem Zweck ausser den kleinen Schützentafeln selbsttätige Regulierungseinrichtungen dienen. (Abb. 13.) Nach Besprechung der einzelnen Konstruktionsteile wendet sich der Verfasser der Frage des Betriebes zu. Für die Betriebssicherheit des Wehres ist sein Verhalten gegenüber Geschiebe und Eis ausschlaggebend. Die an den bereits in Benützung befindlichen Dachwehren, System Huber und Lutz, gemachten Erfahrungen gestatteten die Feststellung, dass das Entfernen des hinter dem Wehr abgelagerten Geschiebes durch Herablassen der Schützen jederzeit mit Leichtigkeit vorgenommen werden kann. Nachteilig ist es nur, dass das in der Wehrkammer befindliche Wasser Zeit zu Zeit abgeführt werden muss, damit die feinen Sinkstoffe ausgespült werden. Widrigenfalls könnten die angehäuften Sinkstoffe mit der Zeit das Niederlegen der Tafeln verhindern. Eine andere wichtige Voraussetzung der Betriebssicherheit ist, dass das Wehr den durch die strenge Kälte und den Eisgang gestellten Anforderungen entspricht. Diese fasst Oberbaurat Geisse folgend zusammen : a) Stössen von schwimmenden Eisschollen oder etwaigen Druck des Eises hat das Wehr — ohne dadurch Schaden zu erleiden — standzuhalten ; b ) der Abgang der Eisschollen muss mit Leichtigkeit vor sich gehen ; c) ein Anfrieren der beweglichen Teile an die Pfeiler oder Widerlagsmauern darf nicht eintreten ; d) im Falle Zusammenfrierens beweglicher Teile muss die Bewegkraft imstande sein, die erhöhten Hindernisse ohne grössere Schwierigkeiten zu bewältigen, wobei aber eine Beschädigung des Wehres nicht eintreten darf. Die im Laufe der verflossenen strengen Winter gesammelten Erfahrungen beweisen, dass die Dachwehre obigen Anforderungen hinlänglich entsprochen haben. Das Anfrieren des Treibeises und sein Eindringen unter die Schützen verursachte zwar bald kleinere, bald grössere Schwierigkeiten, gefährliche Betriebsstörungen traten aber nirgends auf. Bei Wehren anderer Bauart erforderte die Aufrechterhaltung des Betriebes während derselben strengen Kälteperiode bedeutend mehr Arbeitsaufwand. VII. BODENAUFNAHME UND KARTIERUNG IM DIENSTE DER KULTURTECHNISCHEN ARBEIT. Von : LEÓ VAS. Unter Zugrundelegung des von Seiten Dr. Ramsauers für die Sitzung der 6. Kommission der Internationalen Bodenkundlichen Gesellschaft im Jahre 1932 2