Kulturmérnöki jelentések, 1886

VII. Az orsz. halászati felügyelő jelentése

Der Beschluss des Verwaltungs-Ausschusses ist jederzeit dem Cultur­Ingenieur-Bezirksamte vorzulegen, welches denselben binnen fünfzehn Tagen von der Einhändigung an gerechnet appelliren kann. (§. 21 der allgemeinen Verordnung Z. 45,689 vom Jahre 1885.) §. 8. Die den Cultur-Ingenieurämtern für die Dauer ihrer Function zuge­sprochenen Diurnen entfallen zu Gunsten des Portefeuilles des Ministers für Ackerbau, Industrie und Handel. Für Reisekosten ist bei jeder Verhandlung oder Local Augenschein eine Pauschalsumme von 10 fl., an Diurnen aber sind so oft 5 fl. zu be­zahlen, als Tage die Verhandlung oder der Local-Augenschein in Anspruch genommen hat. Diese Kosten stellt der Vicegespan (Bürgermeister) in dem Bescheide erster Instanz fest, und zahlt dieselben gegen eine normale Cassenquittung in das am Sitze der Jurisdiction befindliche kön. ungarische Steueramt ein und reicht über sämmtliche Gebühren am Ende jeden Monats einen Bericht an den Minister für Ackerbau, Industrie und Handel ein, welchem Berichte die Cassen-Quittungen beizuschliessen sind. Budapest, den 30. März 1886. Graf Paul Széchényi, к. u. Minister fii г Ackerbau, Gewerbe und Handel.

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