Mészáros Vince: Széchenyi és a magyar vízügyek (VÍZDOK, Budapest, 1979)

Német nyelvű összefoglaló

In seinen Büchern, Artikeln und Reden kehrt er immer- wieder zur Notwendigkeit der Gewässerregulierung, der Schiffbarmachung der Flüsse und dadurch einer Besserung der internationalen Handelsbeziehungen zurück, lenkt das Augenmerk auf die untragbaren gesundheitlichen Verhält­nisse in den Sumpfgebieten und auf die Möglichkeit, durch Wasserregulierung und Entwässerung neue landwirtschaft­liche Nutzflächen zu erschliessen. Seine diesbezüglichen Ansichten brachte er dann in allen Abschnitten seiner öffentlichen Laufbahn konsequent zur Geltung. Hierbei leiteten ihn folgende Grundsätze: Die Gewässerregulierung ist von öffentlichen Interesse für die Gemeinschaft. Werden aber durch Hochwasserschutz­werke und Hochwasserbekämpfung Privatpersonen wertvolle landwirtschaftliche Nutzflächen erschlossen, dann gesellen sich ernste Privatinteressen hinzu. Niemand soll sich im Schlaraffenland fühlen und abwar- ten, bis ihm die gebratene Taube in den Mund fliegt. In er­ster Linie müssen sich die interessierten Privatpersonen zu­sammenfinden und, entersprechend den voraussichtlichen wirtschaftlichen Vorteilen, ihren materiellen Anteil an den Lasten der Regulierungsarbeiten auf sich nehmen. Die Bes­serung der Verkehrsverhältnisse infolge der Gewässerregulie­rung, das in der Folge aufblühende Wirtschaftsleben, der höhere Warenumsatz, die besseren hygienischen und öffent­lichen Zustände machen aber die möglichst rasche und er­folgreiche Durchführung der Gewässerregulierungs- und Hochwasserschutzarbeiten auch zur Angelegenheit des gan­zen Landes. Daher muss diese Arbeit auch von der Gemein­schaft, vom Staat gefördert werden, einerseits durch Zubilli­gung von entsprechenden Krediten, zur Ermunterung der Privatinitiativen, andererseits durch das unmittelbare Auf­bringen eines Teils der Kosten. Er machte der Vorschlag, zur Sicherung der Finanzen für die Regulierungsarbeiten — unter gemeinsamen Tragen der Lasten — vor allem eine „disponible Kasse” zugründen, um mit den Arbeiten beginnen zu können. Zur gezielten Ausführung dieser Arbeiten sollte ein gut überlegter, einheitliche Ansichten zur Geltung bringender Regulierungsplan erarbeitet werden, der einander wider­sprechende Arbeiten infolge von gegensätzlichen Interessen ausschliesst. 140

Next

/
Thumbnails
Contents