O. Gy. Dely szerk.: Vertebrata Hungarica 22. (Budapest, 1984)

Dely, O. Gy. ; Stohl, G.: Weitere Beiträge zur Kenntniss des Vipera ursinii-Formenkreises (Viperidae) 15-46. o.

Gebirge vorkommt, während die westliche Grenze ihrer Verbreitung in Bessarabien liegt. Wie aus den in dem darauffolgenden Jahrzehnt (1913-1922) erschienenen Aufsätzen und Büchern - in welchen Vipera-Arten überhaupt behandelt wurden - zu entnehmen ist, scheint der Vorschlag von BOULENGER (1913) keinen Widerhall gefunden zu haben, da sowohl die westeuropäischen Her­petologen (KOPFSTEIN 1914, 1921, WERNER 1922), als auch die russischen (z. B. NIKOLSKIJ 1916) neben V. ursinii und V. renardi auch die von MÉHELY beschriebene V. macrops weiterhin als selbständige Arten betrachteten (daran ändert nichts, dass NIKOLSKIJ die erwähnten Vipera­Arten als zu der Gattung Coluber gehörend behandelte). Was nun die Variation der Augengrösse der noch als Art betrachteten renardi anbelangt, konnte NIKOLSKIJ aufgrund eines ziemlich reichen Un­tersuchungsmaterials aus verschiedenen Teilen Russlands MÉHELY's Feststellungen hinsichtlich der klein- und grossäuglgen Typen im wesentlichen bestätigen. Auch er fand, dass nicht nur in der Uk­raine, in Südrussland, sondern auch In Zlskaukaslen nur die klelnäuglge Form vorkommt und in Transkaukasten (d. h. schon in Asien) die grossäugige Form beheimatet Ist. Der erste Herpetologe, der nach einem Jahrzehnt, sich BOULENGER' s Auffassung angeschlos­sen hat, war BOLKAY (1924). In seiner Arbelt beschäftigte er sich eingehend mit den Unterschie­den zwischen V. u. ursinii und V. u. macrops .Sein Vergleich verdient deshalb eine besondere Be­achtung, da er 25 macrops­Exemplare untersuchte, die aus Bosnien und der Herzegowina stamm­ten. Nach BOLKAY soll macrops eine typische Gebirgsform darstellen. In einer tabellarischen Ge­genüberstellung der Unterscheidungskriterien gibt er - neben denen, die von MÉHELY vorgeschla­gen waren - auch Jene an, die er selbst feststellen konnte. Aus diesen Angaben geht hervor, dass die von MÉHELY als Art-Kriterien angenommenen Merkmale in bestimmten Fällen auch In grösse­rem Umfange variieren können, wie das MÉHELY dachte. (Bemerkung der Verfasser: Es scheint uns erwähnenswert, dass im BOLKAY' s Sonderheft, das er MÉHELY mit einer englischen Dedikation überreicht hat und das MÉHELY eigenhändig mit einer Überschrift versehen hat, dem Text keine Bemerkungen von MÉHELY zugefügt worden sind. Man gewinnt daraus den Eindruck, dass MÉHELY mit der Degradierung seiner Art macrops zu einer Unterart aller Wahrscheinlichkeit nach einverstanden war, umsomehr da er selbst schon im Jahre 1911 die Vermutung ausgesprochen hat, dass V. macrops "... der herkömmlichen Auf­fassung nach nur als eine Unterart der letzteren [ó. h. V. ursinlt j angesehen werden sollte" fJMÉ­HELY 1911 a, loc.cit. p. 230j). Während BOULENGER' s Auffassung, wonach V. macrops Méhely als eine geographische Un­terart von V. ursinii betrachtet werden soll, keine besondere Anerkennung gefunden hat, scheint BOLKAY' s Vorschlag, in welchem er V. macrops ebenfalls zu einer Unterart erklärt hat, von fast allen Herpetologen, die sich In den folgenden Jahren mit diesen Vipern beschäftigten, angenommen worden zu sein. MERTENS und MÜLLER (1928) zählen in ihrer "Liste der Amphibien und Reptili­en Europas" zwei Unterarten bei der Art V. ursinli , und zwar ursinii (Bonaparte, 1835) und mac­ rops Méhely, 1911, auf. Ebenso betrachten KRAUS und WERNER (1931) macrops als eine valide Unterart von V. ursinli . BURESCH und ZONKOV (1932, 1934) konnten aufgrund ihrer wenigen bulgarischen Exemplare keine Entscheidung darüber fällen, welcher Unterart diese Tiere angehören. Sie konnten sowohl die Nominatform als auch die Bergform, V. u. macrops verkörpern. Die dritte weltverbreitete Form des Formenkreises, V. renardi (Christoph, 1861) wurde in diesen Jahren noch als selbständige Art betrachtet (MERTENS & MÜLLER 1928, KIRITESCU 1930, KRAUS & WERNER 1931, CHERNOV 1936). Im Jahre 1936 erfuhr aber der taxonomische Rangauch dieser Otter einen Wandel. SCHWARZ (1936) erklärte - neben der Nominatform und macrops auch V. renardi für eine Unterart V. ursinii . Sein Vorgang verdient vor allem deshalb unsere Aufmerk­samkeit, da MÉHELY schon im Jahre 1895 von der Artberechtigung von V. renardi nicht völlig überzeugt war. Seiner Meinung nach reicht der einzige Unterschied, der in der Zahl der Schuppen­reihen besteht, nicht dazu aus, renardi (21 Schuppenreihen) von ursinii (19 Schuppenreihen) zu trennen. Obwohl im späteren - und zwar aufgrund seiner eingehenden Untersuchungen an Schädeln und Turbinallen - keine Einwände gegenüber der artllche Selbständigkeit von renardi erhoben wur­den (MÉHELY 1911 a), betonte er Jedoch dass V. renardi der V. ursinli sehr nahe stehen muss. Den oben dargelegten gemäss gestalteten sich die Innerartllchen Verhältnisse für die Art V. ursi­nii folgendermassen: V. u. ursinli (Bonaparte, 1835), V. u. macrops Méhely, 1911, V. u. renardi (Christoph, 1861). Die Aufklärung der innerartllchen Beziehungen führte zu einer zielbewussteren Erweiterung unserer Kenntnisse über die geographische Verbreitung der einzelnen Unterarten. In dieser Hin­sicht soll an erster Stelle KARAMAN' s (1939) Arbeit über die Verbreitung der ursinli-Unterarten auf der Balkanhalbinsel erwähnt werden. Die Nominatform wurde in Slavonien (Niederung) und auf

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