Vasvármegye Hivatalos Lapja, 1921. január-december (19. évfolyam, 1-52. szám)
1921-07-21 / 29. szám
— 279 dessen einziges und höchstes Ziel die Bewahrung der Auswanderer vor Schaden ist. Aus diesem Grunde lässt das Gesetz die Beförderung von Auswanderern nur durch Unternehmungen zu, welche eine Bewilligung hiezu haben, da diese eine Kaution bei der Regierung erlegt haben, aus welcher diejenigen, die sich geschädigt fühlen, ihren Schaden gutgemacht erhalten, und weil sich diese Unternehmungen der ständigen Kontrolle durch die Regierung unterwerfen müssen. Diejenigen, die ihre Reise mit den Schiffen der privilegierten Gesellschaften unternehmen, stehen unter Schutz des ungarischen Staates -von ihrem Geburtsorte bis zur Ausschiffung in Amerika und unsere Regierung kann den Unternehmer durch hohe Geldstrafen zum Einhalten seiner Verpflichtungen verhalten.- Die Regierung handelt daher im Interesse der Auswanderer, wenn sie es nicht zulässt, dass die Auswanderer mit Schiffen einer niáht privilegierten Unternehmung reisen. Die Auswanderer werden hiedurch vor einer eventuellen Ausbeutung geschützt, und erhalten eine solche Kost, die ihrer Gesundheit zuträglich ist. Damit aber die auswandernden Personen, die der Staat in seinen besonderen Schutz nehmen will, als solche sofort erkennbar sind, ist es notwendig, dass sie einen Reisepass haben, in welchem sie als „Auswanderer“ angeführt sind Sonst kommen sie leicht auf Schiffe von Gesellschaften, die nicht privilegiert sind, die alle duetsche, durch den Krieg schadhaft gewordene Schiffe angekauft haben und mit diesen unver- lässtichen Fahrzeugen Überfahrtslinien eingerichtet haben. Diese neuen Gesellschaften, die sich noch dazu gutklingende Namen anhängen, versprechen alles mögliche, damit sie Passagiere für ihre schlechten Schiffe anwerben. Gerade diesetwegen ist es notwendig, dass diejenigen, die nach Amerika fahren, in ihren Reisepässen ausdrücklich als „Auswanderer" bezeichnet werden Aus ebendiesen Gründen wird von den Auswanderern in den Austrittstationen an der Landesgrenze bei der Kontrolle gefordert, dass vom Auswanderer auch der Über- schiffungsvertrag vorgewiesen werde, welcher mit dem privilegierten Unternehmen geschlossen wurde Es ist also unrichlig, wenn von einzelnen Behörden in den Reisepässen als Reisezweck angeführt wird: „Familienangelegenheiten“, „Reist zu seinem Vater“, „Reist‘zu seinen Verwandten“, „Reist zu Besuch“, weil diejenigen, die mit solchen Pässen reisen, leicht in die Hände gewissenloser Agenten geraten, die sie gänzlich ausbeuten Wie diese Agenten vorgehen, erhellt daraus, dass sie die falsche Nachricht verbreiteten, dass die lizenzierte Cunard-Geselschaft mit „Auswanderern“ keinen Überfahrtvertrag schliesst, weiters dass die amerikanische Mission in Budapest den Reisepässen von „Auswanderern“ das Visum verweigert, in einzelnen Komitaten haben sie schliesslich die Auswanderer darauf aufmerksam gemacht, dass sie ja nicht als Reisezweck das angeben, dass sie auswandern, weil die amerikanischen Behörden „Auswanderer“ nicht an Land gehen lassen. Dies sind nichts anderes als listige Vorspiegelungen von Seite jener Schiffsgesellschaften und Agenten, die bloss auf ihre Provision Jagd mache^, sich aber um die Interessen derer, die sich ihnen anvertrauen, gar nicht kümmern. Eine solche Gesellschaft, die mit bedeutend billigeren Üoerfahrtpreisen Reklám macht, um Heimkerer zu fangen, weist diesen dann in der III. Klasse solche Plätze zu, wo das Meerwasser hineinrinnt, oder es erhält der Passagier so schlechte Schiffskost, dass er sich beklagen muss, worauf sie sofort antworten, er könne in der II. Klasse fahren, muss aber viel drauf zahlen. So muss, dann derjenige, der eben deshalb diese billigere und langsamere Linie gewählt hat, damit er einige tausend Kronen erspare, recht teuer reisen. Viele der Auswanderer haben, durch die Agenten verführt, die Behörden, welche die Reisepässe ausstellen, irregeleitet. Diese mussten bei der Austrittsstation zurückgewiesen werden. Man kann unter den heutigen Verhältnissen nicht annehmen, dass jemand bloss zu Vergnügungsoder Besuchszwecken 60.000 Kronen oder noch mehr verausgabe und nachher ebensoviel auch für die Rückreise zahle. Auch Kinder, die zu ihren Ehern reisen, müssen als „Auswanderer“ angegeben werden, trotzdem sie noch keinen Erwerb haben, denn wenn das Familienhaupt „Auswanderer“ war, so ist es nur natürlich, dass auch die Kinder „Auswanderer“ sein müssen. Diejenigen, die nach Amerika auswandern wollen und dabei von ihren bereits dort befindlichen Angehörigen eine Schiffskarte verlangen mögen diese ihre Angehörigen ausdrücklich aufmerksam machen, dass sie diese in Amerika angekauften Karten. — Prepaid — nur bei einer solchen Gesellschaft lösen mögen, die für Ungarn die Bewilligung hat, weil sie andere Karten nicht benützen können und gezwungen wären, die Karte nach Amerika zurückzusenden, was grossen Verlust bedeutet. Die im Interesse unserer Landsleute eingeführte strenge diesbezügliche Kontrolle hat bereits gute Früchte getragen, da einzelne dieser neuen Gesellschaften erklärt haben, dass sie den Verkehr mit Ungarn aufgeben, andere sehr gross eund verlässliche Gesellschaften aber um die Lizenz angesucht haben, wobei sie sich selbstverständlich verpflichten mussten, dass sie unser Auswanderungsgesetz, mit welchem die Interessen unserer Auswanderer und Heimkehrer gewahrt werden, für sich als bindend anerkennen und sich demselben, also einer ständiger Kontrolle, unterwerfen. Die Namen dieser Gesellschaften werden demnächst verlauibart werden. .A m. kir. vallás- és közoktatásügyi Minisztertől, ii3c)/[2—1921. VIII. a. szám. Valamennyi vármegyei Alispánnak. Újabban igen gyakori a panasz, hogy a* egyházi alkalmazottaknak (lelkészeknek, és hitfelekezeti elemi iskolai tanítóknak) természetben teljesítendő szolgáltatások nem bolynak rendesen be, sőt olyan panasz uedsijv moAiíjpj' B'ASojiauug qizj® aAjuampj qeqnSBtu jpjB esnpyjjnSjozs qo%sopuBjnf pinjazs jOAojfip e qoqazcq -o[9to>i r;'jseppjníi[Ozs raocpozsauijaj n XSoq ‘oq nozaq.ta sr ur figyelmét arra, hogy amint az már a törvényhatósági közigazgatási bizottsághoz intézett — /j568—1919. ein. sz. és 5i42—1919- ein. sz. rendeletekben is kör zöltetett, a ojjgerős határozatokon alapuló, egyházi természetű akár készpénzbeli, akár természetbeli járulékok fizetésének kötelezettsége változatlanul fennáll; ezek a járulékok a kötelezettektől esedékességük szerint a múltra nézve is követelhetők és a hátralékos tartozások behajtásához a közigazgatási jogsegély megadandó. Minthogy azonban jogsegély megadása kellő eredménnyel csak akkor járhat, ha a hátralékok behajtása; iránti megkeresések lehetőleg gyorsan intéztetnek el, ezért -‘kapcsolatban a kath. * lsópapság házbér járandóságainak ba-