Vasvármegye Hivatalos Lapja, 1921. január-december (19. évfolyam, 1-52. szám)

1921-06-09 / 23. szám

— 2Ö7 — Erziehungsbeitrag der Kriegswaisen' Kostenlose Inslitutsversorgung nicht geniessende Kriegswaisen können während ihrer Elementar , Mittel­und eventuell Hochschulstudien eines Erziehungsbeitra­ges (Studienstipendiums) teilhaftig werden, wenn si da­rum auf Grund der vom k. ung. Kriegsfürsorgeamte halbjährlich verlautbarten Konkurskundmachungen von Fall zu Fall schriftlich ansuchen. Sonstige Kriegsfürsorge-Unterstützungen (Hilfe etc.). Mit Stellenvermittlung, weiters gesellschaftliche und wirtschaftliche Interessenvertretung betreffenden Bitten mögen sich die Kriegsinvaliden, Kriegswitwen und Kriegswaisen an den Nationalverband der Kriegsinva­liden, Kriegswitwen und Kriegswaisen, gekürzt „Hadröä“ (Budapest, V., Falk Miksa-utca 9) wenden, welcker in seiner stalutengemäss bestimmten Richtung und Aus- mass jedem behiflich ist und Aufklärung erteilt, der in die Reihe seiner Mitglieder eintritt. Kriegsinvalide, Kriegswitwen, Kriegswaisen, sowie Kinder von Kriegsivaliden müssen sich in allen ihren übrigen Angelegenheiten, die mit dieser ihren Eigen­schaft im Zusammenhänge stehen, — hiezugerechnet auch die Bitten um einmalige ausserordentliche Hilfe (Krank- heits-, Heirat-, Geburts-, Beerdigungshilfe), um nutztra­gende staatliche Berechtigungen (Trafik-, Schankrecht) und Hilfe zur Sicherung der Existenz (Werkzeug- und Materialbeschaffungs-, Werkstätten-und Geschäftseinrich- tungs-, beschränkte landwirtschaftliche Hilfen) an die nach dem Wohnort oder ständigen Aufenthaltsort des Be­werbers zuständige Kriegsfürsorge-Volkskanzlei wenden. Solche Hilfen kann im allgemeinen eine jede Person bloss einmal erhalten, vorausgesetzt, dass sie darauf unbedingt angewiesen ist. Im allgemeinen muss jedem Gesuche in Kriegs­fürsorgeangelegenheiten der Daiensammelbogen (siehe vorne), weiters ein die Kriegsinvalidität, Kriegswitwen­tum oder Kriegswaisentum bestätigendes amtliches Zeugnis (zum Beispiel aulhentisierte Abschrift des Zah­lungsauftrages über die Pension), ärztliches Zeugnis, Armutszeugnis und — wenn es sich um Institusunter- halt oder Studienunterstützung handelt — das letzte Schulzeugnis beigeschlossen werden. Im Gesuche sind auch alle bis dahin genossenen Kriegsfürsorge-Unterstützungen (Institutsunterhalt, Hilfe etc) anzuführen. Militärische Superarbitrierung von Kriegsinva- liden (Kriegsbeschädigten ) , Die Kriegsinvaliden (Kriegsbeschädigten) mögen sich in ihren Superarbitrierungs- und Versorgungsange­legenheiten an die nach ihrem ständigen Aufenthaltsorte zuständige Evidenzbehörde (Bezirks-Oberstuhlrichter Stadtmagistrat) werden. Invalidenversorgungsgebühren. « Kriegsinvalide können ein dauernde oder zeitliche Invalidenpension, Verwundungs- oder Personalzulage oder Invalidenhaus- (Asyl) Versorgung erhalten. Auf eine Abfertigung, die die Summe der auf 2 Jahre gebühren­den gesetzlichen Pension betragen kann, können nur diejenigen rechnen, die mit dauernder Invalidenpension versorgt wurden. An Stelle von Verwundungs- und Tapferkeitsmedaillenzulagen kann man keine Abfertigung erhalten. Liquidierung der Invaliditätsgebühren. Zum Nachweis der Anspruchsberechtigung auf die Invalidenversorgung dient der Zahlungsauftrag, welcher daher sorgfältig aufzubewahren ist. Gerät der Zahlungsauftrag ohne Verschulden in Verlust, so ist dies bei der nach dem Aufenthaltsort zuständigen Evidenz­behörde anzumelden. Wurde den Kriegsinvalide schon vor mehr als drei Monaten superarbitriert und hat er trotzdem die Versorgungsgebühr noch nicht erhalten, so hat er — insoferne die Evidenzbehörde sich in seinem Wohnorte befindet — seine Beschwerde bei dieser, sonst aber bei der Gemeindevorstehung oder bei der Kriegsfürsorge-Volkskanzlei zu Protokoll zu geben und gleichzeitig die auf seinef Superarbitrierung bezüglichen Daten (wo, wann, bei welchem Kommando, mit wieviel prozentigem Befund), weiters Geburts- und Assentjahr, Zuständigkeitsort und früheren Standeskör­per anzumelden. - „ Gleichfalls an die Evidenzbehörde, Gemeindevor­stehung oder an die Kriegsfürsorge-Volkskanzlei möge sich der Kriegsivalide mit seiner Beschwerde auch dann wenden, wenn er seine bereits genossenen Versorgungs­gebühren nicht pünktlich erhält. Er möge dann gleich­zeitig auch die Liquidierungsblattzahl (I. P.) mitteiien (sie ist unbedingt auf dem Zahlungsauftrag oder am Chequekupon ersichtlich). Im allgemeinen ist das Hinaufreisen nach Buda- pezt zu verminden, weil mit Vermittlung der Gemein­devorstehung, Evidenzbehörde, bzw. der Kriegsfürsorge- Volkskanzlei eine jede Bitte leichter erledigt werden kann. Eine Reise nach Budapest ist aber auch deshalb zwecklos, weil die Pensionsliquidatur die Versorgungs­gebühren nur im Wege der Postsparkasse liquidieren kann. Die invalid gewordenen Kriegsarbeiter fallen un­ter gleiche Beurteilung wie die eingentlichen Kriegsinva­liden, vorausgesetzt, dass sie wegen ihrer Invalidität einen bürgerlichen Unfalibeitrag nicht erhalten. Die gewesenen sogenannten roten Soldaten];kön­nen wegen ihren während der in der sogenannten roten Armee geleisteten Diensten erworbenen Gebrechen einer Gnadenversorgung teilhaftig werden, aber nur in dem Falle, wenn sie in die rote Armee unter unwidersteh­lichem Zwang (Terror) eingetreten sind. Versorgung der Kriegswitwen und Kriegswaisen. Kriegswitwen und Kriegswaisen können die ihnen zukommende staatliche Versorgung im Wege der Ge­meindevorstehung, in Städten durch den Bürgermeister, erbitten. Die Vorstehung (Bürgermeister) ist verpflichtet über dem sich bei ihr meldenden Kriegswitwe bzw. — Waise von Fall zu Fall den Versorgungsausweis kostenlos anzufertigen. Erhält die Kriegswitwe oder Kriegswaise die ein­mal bereits liquidierte Versorgung überhaupt nicht oder unpünktlich, so ist sie bei der Vorstehung (Bürgermeis­ter), bzw. Kriegsfürsorge-Volkskanzlei zu reklamieren. In solchen Fällen ist auch das anzumelden, ob ursprüng­lich die Gebühren durch das k. ung. Landesvertei­digungsministerium oder Finanzministerium bei irgend

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