Vasvármegye Hivatalos Lapja, 1921. január-december (19. évfolyam, 1-52. szám)

1921-01-06 / 1. szám

3 und mit den die Dringlichkeit der Reise bestätigenden Beilagen jnstruirte Reisepassbogen in geschlossenem Kuvert der Partei ausgefolgt werden kann, ich mache jedoch zwecks Kenntnis und Darnachachtung sowie entsprechender Unterweisung der unterstehenden Behör­den P. T. aufmerksam, dass sich diese Verfügung meines Amtsvorgängers auf die Reisepassangelegen­heiten der nach Amerika zu reisen Beabsichtigenden nicht bezieht; derlei Reisepassschriften sind jedesmal unter strenger Einhaltung der bestehenden Vorschriften unter Anschluss der begutachtenden, sich auch auf das politische Verhalten und Verlässlichkeit der Partei sich erstreckenden Meldung im Amtswege mir zu unterbrei­ten und die Parteien sind aufmerksam zu machen, dass sie sich im eigenen Interresse insolange von ihrem Wohnorte nicht entfernen sollen, bis sie ihren Reise­pass nicht zugestellt erhalten. Ich habe weiters in Erfahrung gebracht, dass die zum Zwecke der Reise nach Amerika ausgestellten Reisepässe sehr oft nicht gehörig instruiert sind, ich bin deshalb bemüssigt, die­selben der einsendenden Behörde zwecks Ergänzung zurückzustellen, was die Erledigung der Angelegenhei­ten verzögert. Ich mache daher P. T. aufmerksam, dass bei der Beurteilung der wegen Erlangung von Reise­spässen nach Amerika eingereichten Gesuche die Punkte a-i des § 2 des G. A. 11:1909. sowie Punkte a-i des § 2 der in Angelegenheit der Durchführung des ange­führten Gesetzartikels unter Zahl 57000 - 1909. B. M. herausgegebenen Anleitung strenge zu beachten sind. Zur Orientierung bemerke ich, dass die im Sinne des Punktes a) des § 2 der erwähnten Anleitung des Min. d. Inn. erforderliche Erklärung und Zeugnis, welche für gewöhnlich zusammengefasst in einem Dokumente aus­gestellt werden, von den amerikanischen Behörden (Affidavit) derzeit auch im Ermangelung der Authenti- sierung unserer zuständigen Aussenvertretungsbehörden angenommen werden können, mit Rücksicht darauf, dass wir in den V. St. v. N. A. derlei Behörden noch nicht haben. Nachdem aber ein Exemplar dieses Dokumen­tes als Beilage des Reisepassbogens hier zurückbehal­fen wird, sind die Parteien aufmerksam zu machen, dass sie dieses in 2 Exemplaren beschaffen sollen, wenn sie jedoch jetzt nur ein Exemplar besitzen, so mögen sie von diesem eine authentische Abschrift anfertigen lassen und diese zusammen mit dem Originalexemplar hierher vorweisen, weil sie das Original- oder das zweite Exemplar dann brauchen, wenn sie behufs Vidierung ihres Reisepasses beim Budapester Konsulate der Ver. Staaten erscheinen. Dem Reisepassbogen ist weiters bei männlichen Personen ihr Militärdokument beizulegen. Auf dem Reisepassbogen ist ersichtlich zu machen, in welchem Hafen der Bewerber sich einschiffen und auf welcher Rute er dahin reisen will. Für Kinder über 10 Jahre sowie für die Frau werden derzeit je separate Reisepässe ausgestellt, demzufolge ist die Reisepasstaxe (150 bzw. 25 K) von diesen je separat einzuheben ist. Vor dem Budapester Konsulate der Ver. Staaten ist das Affidavit vorzuweisen, weiters das durch den Bezirks-Oberstuhlrichter beglaubigte Sitten- und das politische Verhalten beststigende Gemeindezeugnis, bei Männern ausserdem ihr Militärdokument, solche im militärpflichtigen Alter befindliche Männer hingegen, die einen Militärdienst überhapt nicht geleistet haben, sind verpflichtet diesen Umstand mit einem von der zustän­digen Behörde ausgestellten Zeugnisse nachzuweisen, schliesslich ist auch das nachzuweisen, dass der Be­werber für die Reise nach den Ver. Staaten mit genü­gendem Geld eventuell Schiffskarte versehen ist. Das Budapester Konsulat der Ver. Staaten erteilt die Ein­reisebewilligung nicht in jedem Falle sofort, sondern es erbittet sich oft hiezu die Bewilligung von seiner Regierung, weshalb es erwünscht ist, dass die Parteien sich vorerst unter Einsendung ihrer Dokumente schrift­lich an genanntes Konsulat (Andrássy-strasse 3.) wenden sollen. Im Falle, wenn irgend jemand die Einreise­bewilligung erhält, für welche er derzeit 10 Dollar zu bezahlen hat, muss er seinen Reisepass noch beim Konsulate alljener Aussenstaaten behufs Vidierung vor­weisen, durch welche Staaten er durchreist und welche in seinem Reisepässe eingetragen sind. Unter einem schliesse ich eine Abschrift derjenigen Information an, welche die Amerikanische Mission in Budapest auf die an sie betreff der Reise in die V. St. v. NA. gerichteten Gesuche den Parteien zu erteilen pflegt. Schliesslich fordere ich P. T. auf, die nach Amerika auszureisen Beabsichtigenden auf die geeignetst scheinende Art zu informieren, dass die Existenzverhältnisse in Amerika bei weitem nicht so rosig sind, wie das einige glauben, die Teuerung ist dort verhältnismässig vielmals grösser als bei uns und auch die Arbeitsgelegenheiten sind geringer, nachdem auch dort viele Betriebe die Arbeit gänzlich und die meisten teilweise eingestellt haben. Es möge daher ein jeder es sich gut 'überlegen, bevor er sich zur kostspieligen Seereise entschliesst und diejeni­gen, deren Existenz hier gehörig gesichert ist, mögen nicht das Sichere um des Unsicheren willen verlassen. Auch P. T. möge die Gesuche um Erlangung von Reisepässen unter Anwendung obiger Leitprinzipien beurteilen und die unbegründeten Gesuche im eigenen Wirkungskreise zurückweisen. Budapest, am 23. No­vember 1920. Im Aufträge des Ministers: Fiäth m. p. Min.-Sektionsrat. Kopie zu Zahl 74448—1920 B. M. P. T. Auf das Ansuchen antwortend, in welchem um- Aufklärung ersucht wurde, was für Schritte derjenige unternehmen müsse, der auf seinem ausländischen Reisepass eine amerikanische Vidierung sich verschaffen will, verständigen wir P. T., dass der Bewerber in der Reisepass-Sektion der Amerikanischen Mission (VI. Andrássy ut 3) vorm, zwischen 10—12 Uhr (mit Aus­nahme der Sonn- und Feiertage) nachfolgendes per­sönlich vorweisen muss: 1) Den zur Reise in die V. St. v. N. A. gültigen Reisepass, welcher von der Regie­rung jenes Landes ausgestellt sein muss, dessen Bürger des Bewerber ist; was die kgl. ung. Regierung zur Austeilung des Reisepasses fordert, das kann man von der zuständigen Lokalbehörde (in Budapest von der Oberstadthauptmannschaft) oder vom kgl. ung. Minis­terium dess Innern erfahren werden. 2) Ein von der zuständigen Lokalbehörde (in Budapest Oberstadthaupt­mannschaft) ausgestelltes Sittenzeugnis, in welchem auch die politische Verlässlichkeit bestätigt sein muss. 3) Solche authentisierte Erklärungen (Affidivat) oder Briefe, mit denen der Bewerber den Zweck oder die Notwendigkeit seiner Reise nach Amerika nachweisen kann. Erwünscht sind solche authentisierte Erklärungen (Affidavit), welche von in den V. Staaten wohnenden Personen ausgestellt sind und mit welchen diese einer­seits das bestättig'en, dass sie zum Unterhalte des Bewerbers fähig sind und sich hiezu auch verpflichten, anderseits, dass sie für den Bewerber die moralische Verantwortung übernehmen. Wie wir erfahren haben, verlangt die kgl. ung. Regierung für gewöhnlich die Beibringung dieser authentisierten Erklärung (Affidavit of support) vor der Austeilung des Reisepasses. 4) Weiters müssen im militärpflichtigen Alter befindliche

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