Vasvármegye Hivatalos Lapja, 1920. január-december (18. évfolyam, 1-53. szám)

1920-08-12 / 33. szám

296 ­Pensiou bleiben — wegen ihrer ehesten Superarbitrie- rung an den nach dem Wohnorte zuständigen Evidenz- offiiier, oder wenn dieser noch nicht ernannt sein sollte, an das rächste Komitats-Militärkommando wenden. Jtne Invaliden, die ihre Gebühren nicht regelmäs­sig erhalten, mögen ihre Beschwerde bei der Vorstehung Vorbringen, welche dieselbe über jeden Beschwerdeführen­den separat auf einer amtlichen Korrespoadeniksrte dem Militärinvaliden-Versorgungsamt (gekürzt IVA) Sektion IV. bekannt gibt. Auf dieser Korrespondenzkarte ist die I. P. Zahl der Liquidaturbogens des Invaliden unbedingt aufzu­nehmen. Jene, die Gebühren noch überhaupt nicht erhalten haben, obzwar ihre Superarbitrierung vor bereits 2 Mo naten stattgefunden hat, mögen sich mit ihrer Be­schwerde an die Vorstehung wendjn, die hierüber ein Protokoll aufnimmt und dasselbe mit einer Beglaubi- gungskiausel an die I. Sektion des IVA einsendet. Die Angelegenheit jener Witwen (Waisen), über welche die Versorgungsau weise und die dazu gehörigen Schriften durch die Vorstehung seinerzeit nach Wien oder Budipest bereits früher eingesendet wurden, deren Pension jedoch noch nicht angewiesen wurde, ist durch die Vorstehungen bezüglich j-der Witwa (Waise) separat bfi der kgl. uag. Mili'ürmissiou in Wien bezw. bei der III. S ktion des IVA — unter Anführung der auf die seinerzeitige Einsendung bezüglichen Daten — ebenfalls auf amtlicher Korrespondenzkarte zu urgieren. Die an die eiwähnte Mission gerichteten Korrespondenzkarten sind gesammelt in ein adressiertes Kuvert zu legen und ebenfalls an die III. Sektion des IVA eir.zu;enden, wel­che dieselben mit Kurierpost weilersendet. Jene Witwen (Waisen), die ihre Gebühren seit einer Zeit nicht erhalten, mögen sich mit ihrer Be­schwerde ebenfalls an ihre Vorstehung w. nden, welche die weitere Liquidierung der Gebühren — wenn der Bechw.rdeführenden die Gebühren bis dahin von ir­gend einer Staatskassa (Steueramt) ausgefolgt wurden, so bei dieser, wenn dieselben jedoch mittelst Post über­wiesen wurden, so bei der V. Sektion des IVA zu be­treiben hat. Der Name der Witwe und ihr Mädchen­name ist dabei unbedingt und soferne zur Verfügung steht die I, P. I/quidierungs-Blatt Nr. od*r d;e Zahl des Zahiungsbüch°ls anzuführen, 14404- 1920. szám. Kiss Gyula Zsigmond vármegyei árvaszéki ülnök 1920. évi Julius hó 26 tói, 1920. évi szép te m bér hó 6 ig, Dr. Tulok József várm. aljegyző 1920. évi augusztus hó 5 tői, 1920. évi szeptember hó 1 ig szabadságon van, helyettesítésével dr. Szűcs A' tván aljegyző bízatott meg Szombathely, 1920 évi augusztus 2. HERBST GÉZA sk. alispán. Fällt die Staatskassa, welche die Gebühren ausbe­zahlt hat, ausserhalb der Demarkations’irie, so ist die dringende Überweisung der Auszahlungen an das nächste Steueramt (Staalskase) von der Gemeinde unmittelbar beim H. Finanzminister zu erbitten. Die vermögenslosen Kriegswitwen (Waisen) müssen ihre monatlichen Gebühren unter allen Utns'änden er­halten, weil die Vorsehungen im Sinne der Vdng. Z. 20000 des Finanzministers dazu bevollmächtigt sind, für dieselben bis zur Liquidierung der Versorgung monatlich, einen ihren Gebühren entsprechenden Vorschuss zu geben. Die Familien der Kriegsgefangenen sind in dem Falle, wenn sie darauf angewiesen sind, auf Grund der Anleitung Z. 480.000 mit Kriegsunterstützung zu beteilen. Über die Hinterbliebener derjenigen, über welche schon läager als ein Jahr keinerlei Nachricht eingetrof­fen ist und die eine Kriegsuaterstützüng nicht erhalten, ist der Versorgungsausweis von der Vorstehung an die III. Sektion des IVA einzusenden. Kein einziger der anspruchberechtigten zu Versor­genden bat Grund zur Besorgnis, weil jedermann seine berechtigten und gesetzlichen Gebühren von dem im Gesetze und in den Verordnungen festgestellten Zeit­punkte an rückwirkend erhalten wird. Die Ausbezahlung jeglicher Versorgungsgebühren darf nur bei dem zu dem Wohnorte des Anspruchbe­rechtigten gehörenden Postamte (bei Witwen eventuell bei der zuständigen Staatskasse) stattfinden, weshalb eine Bezah'ung in B rgeld von keinem Am'e oder Behörde angesprochen werden darf. Budapest, am 29. Juli 1920. Djs kgl. ung. Landesverteidiguugsministerium. Ich beauftrage die Vorstehung, diese Verordnung mit gewissenhafter Genauigkeit zu vollziehen, weil ich in Angelegenheit der wegen Ausserachtlassung dieser Ver­ordnung an den Munizipal Kriegsfürsorge-Ausschuss ge­langenden Beschwerden und Klagen gegen die verab­säumende Vorstehung die volle Strenge des Gesetzes ohne Nachsicht walten lassen werde. Szombathely, am 5. August 1920. GÉZA HERBST iu. p. Vizegespau, Piäsident des Mimizipal-Knegs- fürsorge Ausschusses. 1874 — 1920. szám Főispán kormánybiztos ur 32 —1920 számú rendeletével Badics Ádam nemescsói anyakönyv­vezető helyettest ezen tisztsége alól felmentette. Szombathely, 1920. évi julius hó 27-én. HERBST GÉZA s. k., alispán. IV. Személyi hírek.

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