Vasvármegye Hivatalos Lapja, 1920. január-december (18. évfolyam, 1-53. szám)
1920-04-29 / 18. szám
— 134 mérgezéshez a belügyminiszter 16086—900. sz, rendeletére való hivatkozással hatósági engedély szükséges, továbbá 5—6 kilométeres körzetben a lakosság is értesítendő hirdetméuy, vagy kido- bolás utján. A szerzendő tapasztalatok tudatását kéri a Magyar Állami Madártani Intézet (Budapest, II. kér., Debrőt út 15.) hogy azokat fel dolgozva, saját észleteivel együtt, a Vadászlapban közreadhassa. 5364 — 1920. szám. TÁRGY: Szürke varjak és szarkák irtása. Valamennyi főszolgabíró és polgármester urnák! (Kőnyomatos példányokban is kiadatott.) Tudó más vétel, közhirrététel és megfelelő eljárás foganatosítása végett kiadom. Szombathely, 1920. márc. 31. HORVÁTH ANDOR s. k., járási főszolgabíró, a kér. kormánybiztos által kirendelt h. alispán. Abschrift. Ungarischer AckerbauministerZ. 5049 —II13. An sämtliche Munizipien. Dem Wildbestand Ungarns droht infolge des mehrjährigen Krieges, dann infolge der nach Beendigung des Krieges eingetretenen Wirren bezw. durch die ungezügelte Massenschiesserei der die Wirren aus nützenden unverantwortlichen Elemente die Gefahr der gänzlichen Ausrottung. Nebst obigem ist eine Grundursache der sukzessiven Ausrottung des Niederwildbestandes die masslose Vermehrung der Raben und der Elstern. Es ist zum Zwecke der Ergänzung und Wiederherstellung unseres einst berühmten Wildbestandes unbedingt notwendig, dieses schädliche Flugwild auf jede mögliche Weise zu vertilgen. Laut langjährigen Erfahrungen der Fachmänner kaim die Vertilgung derselben am zweckmiissig- sten nach der vom Staatlichen Ornithologischen Institut verfassten Anleitung über die Anwendung von in Kunstnestern untergebracbten Lockspeisen durchgeführt werden. Ich fordere P. T. mit Rücksicht auf den Papiermangel auf, Sorge zu tragen, dass die beigeschlossene Anleitung im Rahmen der durch P. T. zu erlassenden Verordnung unverzüglich allen unterstellten Verwaltungsbehörden mitgeteilt werde, und wolle P. T. sämtliche Verwaltungsorgane anweisen, dass sie sowohl die Eigentümer der (femeindejagdreviere als auch jene der Privatbesitze im wohlerwogenen eigeaem Interesse zur rücksichtslosen Vertilgung der Raben und Elstern aneifern und die tatsächliche Durchführung der Vertilgung während der Brutzeit (Ende April, Monat Mai) des öfteren überwachen mögen. Schliesslich wird P. T. aufgefordert, die eingereichten Ansuchen derjenigen, die Gift auszulegen beabsichtigen, um Ausfolgung der Giftlizenz ausser der Reihe und uuverzüglich erledigen zu lassen. Diese Verordnung ist im Amtsblatte des Munizipiums zu veröffentlichen. Budapest, am 5. März 1920. RUBINEK m. p. Zu Z. 5049. Anleitung zur frühjährlichen Vergiftung von Elstern und Raben. Wertloses zerkleinertes Fleisch (von Füchsen, Raben, Eingeweide von Geflügel etc.) wird — auf das Gewicht von 7s kg. gerechnet — mit 3 Kaffeelöffel Phosphorsyrup vermengt in halbe Eierschalen gegeben. Hierauf verfertigen wir aus Heu, Stroh, trockenem Unkraut Kunstnester zwischen der Staat, an Grabenränderu, in den Höhlen alter Weiden, auf Torfhaufen, in Sträuchern u. s. w. In jedes Nest werden zwei halbe Eier hinein- gelegt, mit der Spitze nach aufwärts, damit der Regen dem Inhalt derselben nicht schaden könne. Die weitleuchtenden weissen Eier locken eine jede in Gesichtsbereich gelangende Elster und jeden Raben an und nachdem das Gift nicht sofort wirkt, so verenden die Nesträuber nicht in unmittelbarer Nähe und verscheuen ihre Genossen somit nicht von den übrigen Präparaten. Von 38 in einem 1500 Joch grossen Jagdrevier in Deutschland ausgestellten Kunstnestern waren binnen einer Woche 33 ausge- plüadert, die verendeten Elstern und Raben lagen überall umher, was zur Folge hatte, dass der Bestand an Rebhühnern, Fasanen, Hasen und Wildenten sich rapid vermehrte (s. „Wild und Hund,“ 1911. Seiten 322—23). Die Kunstnester werden in der Abenddämerung ausgelegt, wenn die Rabenarten sich bereits zur Ruhe gesetzt haben. Die Hauptzeit der Giftlegung ist der Monat April, und auch dann ist es am ratsamsten, kühle Tage auszuwählen, damit die Fülle der Eier nicht von der Zeit austrockne. Es ist nicht anzuraten, die verendeten Vögel nach Hause zu tragen, denn obzwar es nicht gelungen ist, in ihrem Fleische Phosphor nach-