Vasvármegye Hivatalos Lapja, 1920. január-december (18. évfolyam, 1-53. szám)
1920-04-01 / 14. szám
— 105 — 1920. február 3. Karner s. k., kerületi kormány- biztos h. 3893—1920. szám. TÁRGY: Menekült tisztviselők ellátása és na pb dij átalánya. Megfelelő eljárásra közlöm. Szombathely, 1920. évi március hó 11. HORVÁTH ANDOR s. k. járási főszolgabíró, kér. kormánybiztos • által kirendelt h. alispán. Abschrift. Ung. Minister des Inneren. Zahl. 4874—1919. Kb. Sicherung der Existenz der durch die (Komitats- und städtischen) Provinzbehörden angeforderten geflüchteten Verwaltungsbeamten. An sämtliche Munizipal-Re- gierungskommissäre. Es häufen sich die Fälle, dass der durch das Regierungskommissariat in die Provinz entsendeten Komitats- und städtische Beamten vom Schauplatze ihrer zeitlichen Verwendung deshalb zurückkehren, weil sie dort nicht leben können, da ihre entsprechende Verpflegung und Wohnung entweder 9 ‘ V • m gar nicht gesichert ist, oder aber nur zu so hohen Preisen beschsfft werden kann, welche ihr Einkommen beträchtlich übersteigen. Ich bin bemüssigt, die diesbezüglichen Klagen der geflüchteten Angestellten zu berücksichtigen, weil der Ministerrat das Flüchtlings- Kostenpauschale eingestellt hat und so kann der geflüchtete Beamte aus den monatlichen Gebühren von 600—1000 K in der Provinz zumeist das Auslangen nicht finden. Unter diesen Verhältnissen stellen sich der Erfüllung der von den Provinz-Munizipien (Komi- tate und Städte) gestellten und hieher angemeldeten Anforderungen stets grössere Schwierigkeiten entgegen, umsomehr, da neuerlich das im Ministerium für Volksernährung wirkende Regierungskommissariat für Getreideaufbringung für die dorthin eingeteilten Beamten hohe Diäten (100 K.) zusichert, und die Beamtep da her in erster Linie diese Anstellungen annehmen. Dieses voraussendend wird P. T. ersucht, im Interesse des ungestörten Ganges der Verwaltung der Provinz bezw. der Ermöglichung der Entsendung der von hier angesprochenen Verwaltungs Arbeitskräfte dringend dahin zu wirken, dass für entsprechende und preiswürdige Wohnung sowie Verpflegung der dorthin zu ent sendenden geflüchteten Verwaltungsangestellten bereits zum Zeitpunkte der Anforderung vorgesorgt sei. Bei jeder Anforderung bitte ich auch das anzumelden, unter welchen Bedingungen Wohnung und Verpflegung des zu entsendenden Angestellten gesichert ist. Schliesslich halte ich es für äusserst erwünscht, wenn P. T. im Wege des ersten Beamten der betreffenden Muni- zipien erwirken würden, dass das betreffende Munizi- pium für den geflüchteten Beamten zu Lasten der eigenen Kassa ein entsprechendes Taggeld Monatspauschal liquidiere. Der zeitliche Charakter der Zuteilung und die unmässige Teuerung macht diese Verfügung uneriässlich. Budapest, am 15. XII. 1919. JI LIUS SZEINER m. p., Regierungskommissär. . Distrikts-Regierungskommissariat. Zahl 2043/1920. K. An den Herrn Vizegespan in Szombathely. Wird behufs Kenntnis und Darnachachtung mitgeteilt. Szom bathely, am 29. XII. 1919. KARNER m. p., Distr.- Regierungkommissärs - Stellvtr, . Abschrift. Ung. Minister des Inneren. Zahl ad 4874—1919. K. An sämtliche Munizipal-Regierungskommissäre. Im Anschlüsse an die hierstellige Zuschrift Z. 4874—1919. vom 15. XII. v. J. wünsche ich die Aufmerksamkeit des P. T. darauf zu richten, dass ich die Ausdehnung der in der erwähnten Zuschrift enthaltenen Umstände auch auf die Gemeindeangestellten mit dem Beifügen erbitte, dass die Gemeinden Aufzufordern wären, die Verpflegung bezw. Ersatzgebühren der entsendenden Angestellten zu sichern. Budapest, am 28. I. 1920, SZEINER m. p., Regierungskommissär. Distrikts Regierungskommissariat in Szombathely. Z. 382—1920. K. An den Herrn Vizegespan in Szombathely. Wird behufs Kenntnis und entsprechender Veranlassung unter Hinweis auf die Bekanntgabe Z. 2043—1919, K. vom 29. XII. 1919. übersendet. Szombathely, am 3. Februar 1920. KARNER m. p. Distr.- Regieruhgskommissärs Stellvtr. Zahl: 8893-1920. GEGENSTAND: Verpflegung und Diätenpauschal der geflüchteten Beamten. Wird behufs entsprechender Verfügung verlautbart, HORVÁTH m. p., Bezirks Oberstuhlrichter, durch Distr.- Regierungskommissär bestellter Vize- gespans Stellvertreter.