Vasvármegye Hivatalos Lapja, 1919. január-december (17. évfolyam, 1-34. szám), A Vasvármegyei Forradalmi Kormányzótanács Hivatalos Közlönye, 1919. április-július (1-18. szám)

1919-10-23 / 25. szám

174 Friedensvertrages die Angliederung mehrerer Bezirke Westungarns beschlossen wurde, wo­durch mehr als 200 Gemeinden des Eisenbur­ger Komitates ohne Anhörung der Einwohner­schaft in das Gebiet der Österreichischen Re­publik einverleibt werden. Als die Friedensbedingungen allgemein bekannt wurden, hat ein grosser Teil der inte­ressierten Gemeinden gegen diese gewaltsame Angliederung sich verwahrende Beschlüsse er­bracht, und Tag für Tag fassen die übrigen Ge­meinden ihre Beschlüsse in diesem Sinne. Er beantragt, dass auch der Munizipal- Ausschuss des Eisenburger Komitates in dieser Angelegenheit Stellung nehmen und seinen zu erbringenden Beschluss an die kompetente Stelle gelangen lassen möge. Endbeschluss: Der Munizipal-Ausschuss des Eisenburger Komitates hat mit Befremden von jenem Be­schlüsse der Entente-Mächte Kenntnis genom­men, demzufolge mehrere Gemeinden West- Ungarns, und somit des Eisenburger Komitates, ohne Anhörung der betroffenen Einwohner­schaft und mit Ausserachtlassung des Selbst­bestimmungsrechtes derselben in das Gebiet der Österreichischen Republik einverleibt wur­den. Er verwahrt sich gegen diese Verstüm­melung des Komitatsgebietes und dagegen, dass ein beträchtlicher' Teil seiner Bewohner auf diese Weise unter fremde Herrschaft gezwun­gen wird. Weder historische Gründe, noch wirtschaft­liche Interessen der betroffenen Gemeinden begründen eine Anschliessung; diese wenngleich deutschsprachige, in der Gesinnung jedoch jederzeit als gute Ungarn sich erwiesene Ein­wohnerschaft kann ihr Fortkommen, ihre Exis­tenz und ihr Emporblühen nur so erhoffen, wenn sie auch fernerhin dem Staate Ungarn angehört. Insoferne diese Gebiete dennoch an die Österreichische Republik angeschlossen werden sollten, so würden die ungarischen Gemeinden West-Ungarns, und somit jene des Eisenburger Komitates, gezwungen sein, eine Retorsion ge­gen diese unbillige Bestimmung anzuwenden und gegenüber dem früheren Österreich den wirtschaftlichen Bojkott ins Leben treten zu lassen. Hievon wird der Minister für nationale Minderheiten im Unterbreitungswege mit der Bitte verständigt, diesen Endbeschluss an den Herrn ungarischen Ministerpräsidenten sowie an der Herrn ung. Minister des Äusseren und durch diese an die Entente-Mission gelangen zu lassen; gleichzeitig wird die Übersendung desselben an die nachbarlichen Munizipien verfügt. Notiert und ediert ; Árpád v. Vidos Korn. Hon. Ob. Notar­20558—1919. szám. A HÍR cimü lap kérelme utcai árusítás enge­délyezése tárgyában. Határozat. A HÍR cimü lapnak utcán való árusítását a 2560—1919. sz. rendelet értelmében Vas­vármegye területén 3 hóra engedélyezem. Miről folyamodót és az 1. f. rendőrhatósá­gokat a vm. Hív. lap 11. rovat utján értesitem Szombathely, 1919. október 13. Alispán helyett: Vidos Árpád vm. 11. főjegyző. I Z. 200558—1919. Bitte der Zeitung HIR betreff Bewilligung des Strassenverkaufes. Beschluss. Ich bewillige den Strassenverkauf der Zeitung HIR auf dem Gebiete des Eisenburger Komi­tates im Sinne der Vdng. £. 2560—1919. auf die Daner von 3 Monaten. Hievon wird Bewerber und die Polizeibe­hörden 1. Instanz im Wege des Korn. Amts­blattes Rubrik II. verständigt. Szombathely, am 13. Oktober 1919. Für den Vizegespan: Dr. Emil Kiss Kom. II. Obernotab

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