Molnár József - Szilas Péter: Abendlichter - Unser Budapest (Budapest, 1993)

Fachleute versuchten zwar, in der Presse zu beweisen, daß das nicht der richtige Weg, ja nicht einmal ein Pfad zur Energieeinsparung wäre, und sie führten auch Zah­len an, die belegten, daß alle Festbeleuchtungsanlagen von Budapest an einem Abend nicht mehr verbrauch­ten als zwei durchschnittliche Haushalte der Hauptstadt in einem Jahr, aber die Politik entschied. Fruchtlos blieben alle Argumente, der zentrale Wille setzte sich durch, ln der folgenden Touristensaison durften von den ungefähr achtzig Objekten nur noch sechs be­leuchtet werden. Später wurde die Betriebszeit für die Festbeleuch­tung von einer Ratsverordnung modifiziert, und die Be­triebszeit der Straßenlampen, die nur halbnächtlich an­geschaltet waren, wurde auf täglich zwei Stunden ge­senkt. Mit Ausnahme der Staatsfeiertage genehmigte man von Anfang Juni bis Ende September allabendlich nur die Beleuchtung von zwanzig für wichtig erachteten Objekten, und im Mai und Oktober durfte die Festbe­leuchtung nur sonnabends und sonntags eingeschaltet werden. Der Stromverbrauch der ausgewählten und betriebenen Anlagen machte 70 Prozent des Gesamt­verbrauchs der Festbeleuchtung aus, eine Energieein­sparung war also kaum auszuweisen. In jene Jahre fällt auch die Episode, daß Elisabeth Taylor mit ihrem Ehemann und ihrem Freundeskreis in Budapest ihren soundsovielten Geburtstag feierte. Sie äußerte den Wunsch, man möge, während sie mit ihren Gästen zu Abend speise, die Festbeleuchtung der Fischerbastei und der Matthiaskirche einschalten, die vom Hotel aus gut zu sehen war. Der Sekretär der Schauspielerin leitete den Wunsch der Dame an die Elektrizitätswerke weiter, und er wollte sich für ein Ent­gegenkommen auch nicht kleinlich zeigen. Die Geneh­migung für die Einschaltung der Festbeleuchtung fiel aber nicht in den Befugnisbereich der Elektrizitätswer­ke, die zuständigen Leiter des Rates der Hauptstadt wiederum zeigten sich von dem vornehmen Gast nicht beeindruckt, sie wollten die Festbeleuchtung nicht ein­mal für fünf Minuten genehmigen und untersagten rundweg das Einschalten der Scheinwerfer. Man kann sich vorstellen, daß es für die Künstlerin und ihre Beglei­tung völlig unbegreiflich war, warum ihr trotz ihres groß­zügigen Angebots diese besondere Attraktion zum Ge­burtstag verwehrt wurde... Diese Zustände behinderten natürlich die weitere Ent­wicklung der Festbeleuchtung, und der Kreis jener, die mit diesen mißglückten Energieeinsparungsmaßnah­50

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