Megyetörténet. Egyház- és igazgatástörténeti tanulmányok a veszprémi püspökség 1009. évi adománylevele tiszteletére - A Veszprém Megyei Levéltár kiadványai 22. (Veszprém, 2010)

Tanulmányok a megyei igazgatás történetéről - Szántay Antal: II. JÓZSEF GONDOLATAI A VÁRMEGYÉKRŐL

Szánt ay Antal Dieses hangt auch viel ab von den Art, wie er es begreift, und die Begriefe sind oft [374v:] sehr seicht, und schirf. Ist er wankend, so läst er es liegen, bis zur nächsten Congregation, um die Meinung aller darüber zu hören, oder holt sich Rath bei seinen Ober-Gespann ein, welcher wieder auf 50. Meilwegs davon, oder in einer Stadt sizt, oder auf seinen Gütern ist. Dieser der gar nichts von ganzen Zusamenhang weiß, noch sich auf selben verleget, der antwortet ihm, was Gott beliebt, oder läßt es sich erst durch einen Agenten expliciren, oder besucht einen Locumtenential Rath, oder einen Hof-Rath von der Kanzley damit er ihm [375r:] nur einen Begrif davon gebe. Andere schreiben particular Briefe an Leute, die ihr Vertrauen haben, und fragen was sie antworten sollen, einige Ober-Gespänne schreiben einander, um mitsamen Causam Communem zu machen, und darnach ihre Komitate auf eine gleiche Sprache zu stimmen. Hierauf ergeht endlich ein lateinischer Brief, welcher in dieser Versamlung auch öfentlich vorgelesen wir, als dann erfolgt oder eine Vorstellung, wo alles in suspenso, und erliegen bleibt, oder wird es als eine gleichgiltige Sache angenommen, und da exequiren es nachdem die Komitats-Beamten, [375v:] wenn sie zu Hauß Gut abkommen können, und weder Anbau, Schnitt, Dreschzeit, noch Weinlaßen ist. Hält der Vice-Gespann den Befehl nicht zurück, und expediret er ihn, so schikt er zum nächsten Stuhlrichter, dieser solchen an den zweyten, und so gehet es von einem zum anderen. Diese geben es an die Vice-Judices Nobilium, und diese wiederum an die Jurassores, endlich diese verfugen sich in die Dörfer, und bedeuten es dem Richter. Nun da ist alles geschehen, was geschehen kann auf die Befolgung der ertheilten Befehle sieht kein Mensch. Es wird auch nicht nachgesehen; Die Prozesse werden von dem [5/376r:] Vice-Gespann nicht visitirt, was Hussaren, Haiduken erzehlen, in Dörfern gesehen, und gehört zu haben, das wird berichtet und kurzum, ein jeder thut impune, was er will, weil er wenigstens weiß, daß wenn auch eine Untersuchung kommt, entweder gar nichts, oder doch des27 Ausschlag sehr langsam darauf erfolget, wenn es nicht eine sonnenklare Ungerechtigkeit betrefe; So gehen alle Unterthanns Klagen auf die nemliche Art durch die Kanzley an das Locumtenentiale Consilium, an die Komitate. Ob sie die Auskünfte geben wenn sie selbe geben, und wie sie solche geben, und ob sie gründlich, genau, und gerecht gegeben werden? Auf das sieht kein Mensch. Eine Hand [376v:] wäscht die andere, und immer wird die propria causa, und von dem28 oben beschriebenen Leuten die Sache untersucht. In der Belegung ist Hungam auf dem allerschreklichst, und unbilligsten Fuß, der sich nur kann vorgebildet werden. Die Contribution, welche schon beschriebenermaßen nur auf den Knecht des Heren, nemlich dem Bauern beruhet, wird alljährlich unbestimmt von den 27 Anstatt ’der’ / ’der’ helyett. 28 Anstatt ’den’ / ’den’ helyett. 478

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