Lichtneckert András: Veszprém vármegye községeinek urbáriumai, úrbéri és telepítési szerződései 1690-1836 - A Veszprém Megyei Levéltár Kiadványai 21. (Veszprém, 2009)

Urbáriumok, úrbéri és telepítési szerződések

Handtrobothen zum Mähre geben sie Tagwerg 97. Zum Hea auffan­gen Tagwerg 150. Vür Frucht abschneyden Tagwerg 250. Im Badatschoner Weinlesen Tagwerg 300. Zum Schomlauen Weinlesen Tagwerg 180. Gebens also Handtrobothen zusamen 977. Dieser Robothen sollen aber abgerickhtet werden von Sonnenauf­gang bis Sonnenniedergang. Sie werden aber nur schuldig 576 Handtrobo­then zu geben sie jetzo aber Handtrobothen mehr 401. Diese 401 Handtro­bothen werden abgenohmen zu Zug Tagrobothen, so machen solche Zug­robothen 2OOV2. Zu diesen beygesetzt werden auch die obenbenante 340 Tag Zugrobothen, id est 340. Welche also Zugrobothen machen 540V2. Schuldig sundt sie aber der Herschaft Zugrobothen insgesamt 815. Also bleiben noch übrig Zug für Robothen 274V2. Dise obbenandte 274 1 /2 Zug Tagrobothen werden die Undertannen von ihnen freyen Willen an bahren Geldt jeden a 15 cruciferis ablesen, welches austraget 64 florenos 37V2 cruciferos, jedoch die Herschaft ihre Gnadte zu erzeygen lasset ihnen nach 10 florenos 37V2 cruciferos, mithin werden sie bezallen florenos 58. Das Würtshaus oder der Weinschankh ware nur auf ein Virtin Jahr dennen Ihnwonner zustandig, doch aber gibt die Herschaft noch ein Virtin Jahr darzu und wirf ihen also der Schankh auf ein halbes Jahr zu erlaßen, von welches der hohen Herschaft zallen wurden florenos 12. Die hohe Herschaft lasset ihnen auch das Spinnen nach, weithe Fuhre und das Schmalz, vor welches alljerlich von jeder melchenden Kuh zallen werden per 15 cruciferos, ob diesen aber werden sie verbunden Brief zu tragen in Comitat, welches in Jahr ein zweymall geschücht. Von s. v. Porstenviech, wann es Eüchel gibt in ihre Waltung und Hot­ter grund, so verwülliget sich die hohe Herschaft umb zwey Grosse (!) min­der von ihnen zu nehmen, dann von dennen auswendtigen. Von jeden ganzen Haus und Kleinheysl werdens bezallen Arenda ein und ein Gullen. In und zu dem herschaftlichen Meyrhoff werden sie verbunden seyn treyzehn Klafter Brenenholz zu führen alljärlich, welches zu hauen die Kleinheyselne schuldig seyn werden. Auf die Landstags Unkhösten werden sie schuldig seyn dem Her­schaft zu zallen so vüll, wie andere Ortschaften. Wann aber die hohe Herschaft mehr Robothen nothdürfftig wäre, als oben ausgefolget, so sünd die Unterthanen verbunden der Herschaft Robo­then zu geben vor das Geldt vor ein Zugrobath per 15 cruciferos, vor wel­ches bewast sie die Zugrobothen ablesen. Zehendt von alle Anbauung ausgenohmen die Garten, auch zugleich von dennen Lammern und Beindl noch bisherigen Gebrauch herauszugeben. Ein jeder Hauswürth gübt jarlich zwey Händl und zehen Eyer. Alle Jahr gibt das gantze Orth ein Kalb vor Herschaft. Die hohe Herschaft hatte auch vor diesen ihre eügene Schofft allhier in Berind gehalden, welche aber von dannen getrüben worden, von welche

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