Lichtneckert András: Veszprém vármegye községeinek urbáriumai, úrbéri és telepítési szerződései 1690-1836 - A Veszprém Megyei Levéltár Kiadványai 21. (Veszprém, 2009)
Urbáriumok, úrbéri és telepítési szerződések
7- mo. Von dennen sogenandten Krauthgarten, so zu dem Hauß nicht gehören, werden sie jährlich in baaren Geldt betzahlen 8 Groschen. 8- vo. Wann im Fall ein ausordentliches Gebeydl von Seithen der Herrschafft in Polány solte geführet werden, so werden sich besagte Inwohnern nicht beschweren im Fall der Noth auch einige Beyhülff zu leisten. 9- no. Wofern aber Mitlerzeith sie mit einen Seelsorger solten versehen werden, sie sich auch bequemen entweder in Verrichtung einiger Robäth oder aber in einiger Geldtbetzahlung. 10- tens. Wann einem oder dem andern das Orth nicht solte anständig seyn, ist ihm erlaubet seine Stelle zu verkauften, undt einen andern der Herrschafft austehenden Wierth zu stellen, jedoch mit Abziehung 5 Denare von einen jeden Gulden. 11- tens. Zur Erkäntlicheith ihrer Herr schafft werden sie auch verbunden seyn zu heiligen Zeithen etwaß nach ihrer Möglickeith in die Kuchel zu bringen. Pater Petrus Schneider Sancti Ordinis Cisterciensis professus pro tempore prior abbatiae Zirczensis m. p., Pater Stephanus Seidler pro tempore administrator in Tevel m. p. 86 (L. S.) Hiteles másolat, 1768. május 19. Forrás: VeML Úrbéri iratok. Urbáriumok, Németpolány. Németpolány telepítési szerződése 1752. április 25. Anno 1752 den 25-ten April ist von Seiten der Zirczer herrschaftlichen Abtei mit denen neu ansezenden deutschen Inwohnern in Polány folgender Kontrakt abgehandelt und beschlossen worden. 1. Wird ihnen besagten Inwohnern von Seite der Herrschaft drey Jahre als frei Jahr versprochen, welche sodann im Jahr 1755 den 25-ten April werden geendiget sein, welche aber sich zu dieser Zeit nicht, sondern später sich haben seßhaft gemacht, sollen eben drey Jahr frei zu genießsen haben. 2. Nach verflossenen denen drey frei Jahren ist ein jeder jährlich 2 florenos schuldig zu bezahlen, und zwar dessen halben Theil am Feste Sancti Georgii und den andern halben Theil am Fest Sancti Michaelis. 3. Ist ein jeder schuldig der Herrschaft jährlich 12 Tag sogenannte Handrobot zu leisten ohne Ausnahm, zu was sie werden angewiesen werden. 86 Schneider Péter atya, a ciszterci szent rend fogadalmasa, ez idő szerint a zirci apátság perjele, Seidler István atya, ez idő szerint teveli adminisztrátor s. k.