Lichtneckert András: Veszprém vármegye községeinek feleletei az úrbéri kilenc kérdőpontra 1768-1782 - A Veszprém Megyei Levéltár Kiadványai 19. (Veszprém, 2007)
A községek feleletei
Hidegkút 1768. június 1. Wür, endes gefertigte, bescheinigen hiemit, daß wür am untergesetzten Tag und Jahr nach Inhalt dero königlichen gnädigsten Befehl, aus der Commission des Löblichen Comitats seyndt in Löblichen Weszprimer Comitat hegenden sogenandten Dorff Hideg Kut gekommen, allwo in Gegenwarth seiner Excellenz Graffen Carl Eszterházy von Galántha Erlauer Bischoffs Fiscal, Herrn Frantz Kiss die Vorgeher des benandten Dorffs Hideg Kut und Unterthanern, benandtlichen der Richter Andreas Ersching, Geschworne Conrad Timer, Johann Stadinger und Thomas Zipf, dann Georg Ersching und Gabriel Weber Inwohnern vor uns erschienen, diese adjurirt und erstens auf die durch Ihro Königlichen Mayestät herausgegebene neun Puncten befraget und examiniret, welche nach erlegten Jurament folgendermassen geantwortet alß. Ad 1-m. Es ist keine Urbárium, und bißher keines gewesen. Ad 2-dum. Nebst untern A Buchstaben beygelegten Contract ist das Dorff gehalten worden und seydt Besetzung dieses Dorffs lauth desselben haben sie der gnädigsten Herrschafft betzahlet und praestiret. Ad 3-ium. Über die Schuldigkeith des benandten Contracts hat dieses Dorff der Herrschafft nichts praestiret. Ad 4-tum. Lauth benandten Contract hat dieses Dorff auf ein Viertl Jahr eine freye Weinschanckh. Die alte Äckhern und deren Wießen meiste Theill ist gut, der Vieheweyde ist auch genugsamb und weillen sie einen freyes Brennholtz haben, auf andere Örther zu gehen nicht bezwung seyndt. Müll zwar und Weingebürg haben sie nicht in ihren Grundt, jedoch solche nicht weidt mahlen weidt zu gehen nicht brauchen. In dennen Weingebürgen mit ihren Handtarbeith leicht das Geldt verdienen, und weillen über alle solche die Stadt Weszprin unweith ist, wann sie etwas zu verkauffen haben, leicht verkauffen und zur Noth einkauffen auch können. Ad 5-tum. Ein jeder gantzer Baur hat 13 Stückh Äckherfelder, allwo 25 x /i Prespurger Metzen anbauen aufleget und auf dennen alten Wießen fünff Fuhr Hey machen kan, Grameth aber können sie nichts mayen. Ad 6-tum. Weillen die Herrschafft über den gemeiden Contract nichts verlanget, sondern lauth selben das Dorff ist gehalten worden, haben sie kein Robath praestiret. Ad 7-m. Über den öffters auch gemeiden Contract hat dieses Dorff der Herrschafft nichts verabfolget, anstatt des Neuntens aber hat dieses Dorff das Zehende gelieveret. In dennen nächst liegenden Örthern Tóth Vásony und Magyar Barnagh von dennen alten Äckhern der Herrschafft das Neunte praestiren. Ad 8-um. Es befindet sich keine lähre Hausgestöll in diesen Dorff. Ad 9-m. Nach Inhalt des Contracts seyndt sie freygängig. Über welche obstehendermassen durch die oben beschriebenen Inwohnern vor uns geschehene juramentmässige Bestehung thun wür unsere gehorsambste Relation.