Tanulmányok Veszprém megye múltjából - A Veszprém Megyei Levéltár Kiadványai 3. (Veszprém, 1984)
Takács Lajos: Az erdőbirtokosságok típusai és működése a jobbágyfelszabadítás után (A pécselyi példa)
session ausmachte. Nach einer Session galt die Waldberechtigung von 6 Joch, und dies wurde im weiteren Verteilt. Beide Waldbesitzergruppen wählten jährlich eine bestimmte Fläche zum Fällen aus, die nach dem Holzrecht der Mitglieder verhältnisgetreu zu verteilen war. Im Falle der adeligen Waldbesitzer sah es so aus, dass die vorbereitende Vollversammlung im Herbst zwei Ausschüsse wählte: den Abschätzerund den Verteilerausschuss. Beide hatten je 4 Mitglieder. Zwei Mitglieder des Abschätzerausschusses wurden die Abschätzer, zwei die Schnitzer. Die Abschätzer machten, im Begehen des Waldes, aus kleinen Baumgruppen je eine Einheit und daraus je eine Abschätzung, sie schätzten also nach Krone und Heller den Wert des dortigen Holzes. Sie hatten je eine Abschätzung mit einer Nummer versehen, was von den Schnitzern in einen jeden Baum eingeritzt und in eine Liste eingetragen wurde. Als sie mit dem ganzen Abholzungsgrund fertig gewesen waren, haben sie die fertige Liste dem Verteilungsausschuss übergeben, der getrennt den Vollwert der Rodung berechnete und zugleich, welchen Wert ein Quadratklafter hat. Dann berechneten sie den die einzelnen Besitzer betreffenden Wert, sie verteilten sogar die Baumgruppen den Wertsummen der Besitzer entsprechend. Dies wurde auf einen Zettel, den sog. Holzzettel geschrieben, was dem Besitzer übergeben wurde, der so die Bäume fällen durfte. Bei den urbarialen Forstbesitzern wurde der zu fällende Grund nach Holzrecht aufgeteilt, in Pécsely also auf 60 Teile. Die Halb- und Viertelrechte wurden zusammengenommen; deren weitere Verteilung war schon die Sache der Betroffenen. Nach der Einteilung wurde durch das Los entschieden, wo man mit der Verteilung beginnen soll. Das Holzfällen selbst war schon die Sache eines jeden.