Határon innen, határon túl; Tanulmányok Tilcsik György 60. születésnapjára (Szombathely, 2012)
Poór János: Berzeviczy Gergely egy alkotmánytörténeti vázlata
V 1. Souverenität. Daß der Staat von Aussen unabhängig sey, und sich selbst aus eigenem Recht, zu eigenen Wohl regiem, mit Gerechter Schonung des Reciproken Rechts und Wohls. 2. Regierung und Regierte bestehen im Nahmen des Staats, und zum Wohl der Menschen. 3. Das Wohl aller Menschen, ohne Ausnahme, ist Zweck der Regierung, und die sicherste Garantie ihrer Dauer. 4- Religion ist das heilige Verhältniß des Menschen zu seinem Schöpfer - sie ist überirdisch - der Staat soll sie sorgfältig pflegen, indem er die Kirche schützt: aber nie zu politischen Zwecken mißbrauchen, und sie damit verwirren, die Priesterschafft ihrer heiligen Bestimmung entziehe[n], nie durch weltlichen Zwang entweyhn. Religion ist die Blüthe des freyen ungezwungenen Willens, und eigener Überzeugung. 5. Cultur, nicht die luxuriöse After Cultur. sondern die Moralische, auf Entwickelung aller Geistes Kräfte, aller Wissenschaften und Künste, aller practischen Tugenden Gegründete: soll der Staat, als das sicherste Mittel seiner Macht und Überlegenheit befördern. 6. Keine Constitizion war ewig, keine kann es seyn, jede muß sich ändern, und wenn sie sich lange erhalten will, nach dem Zetbedürfniß Modificiren. 7. Die Aristotelische, so viel wiederhohlte Eintheilung der Staten, in Monarchische, Aristocratische, Democratische, ist unrichtig, und die ürsache vieler Vorurtheile. ln jedem Staate sind Mischungen davon: auch im Democratischen Staat, muß eine Königliche Macht seyn, und in despotischer Monarchie, ist Democratic, und die Aristocratic des Geistes muß jede Allenthalben anerkennen. 8. Aller Streit über Constituzionen kommt vom Eigennutz her: an sich ist er leicht beyzu- legen. Jeder Staat behalte seine Angewohnte Constituzion, und Modifizire sie nach dem Zeit Bedürfniß, um sie zu erhalten, richte zweckmäßig ein die Verwaltung, die nicht weniger wichtig ist, als die Constituzion, und schreite fort zum Ziel des Staats Zwecks des Allgemeinen Wohls. 9. Dies ist mein Historisches Resultat. Die Menschheit kann diesseits des Grabes, die Vollkommenheit nicht erreichen: aber unausgesetzt dahinstreben, sich ihr nähern, die Fehler ausbessem, das Hinfällige erneuern, im Guten weiter fortschreiten, das ist Religiöse Pflicht aller einzelnen Menschen, aller Staaten, aller Regierungen, und Constituzionen. } A_A. 334 A