Egy emberöltő Kőszeg szabad királyi város levéltárában; Tanulmányok Bariska István 60. születésnapjára (Szombathely 2003)

H. Németh István: A szabad királyi városok igazgatásának abszolutista vonásaihoz. A felső-magyarországi városok 1681. évi tisztújításai

und des anderen Tags, das ist den 6 dito die Renovation mit Beobachtung derer die vor­hinnige Jahr gehaltenen Formalitäten vorgenommen, da dann anfänglich der alte Vormund Johann Krauß sein Amt resigniert hat, an dessen Stadt von mir Madaras nach altherge­brachter Gewohnheit 3 andere, nametlich dieser Johann Kraus, Wolfgang Zwiauer, und Gregorius Tomsky candidiert worden. Es hat zwar die Gemein innständig gebetten, das ihnen zu einem Vormund, als woran gemeiner Stadt viel gelegen, einen Evangelischen zu er­wählen erlaubt sein möchte, indeme aber ich Madaras derenselben zu Gemiet geführet, was­massen ihro kaiserlichen Majestät allergnedigster Willen ein für allemahl dahin berueche, das die bürgerliche Amter mit lauter catholischen Personen besetzt werden sollen, dahero in ihr Petitum nicht einwilligen könnte. Als Jiaben sie darbei acquiesciert, und aus den 3 candidatis den Wolfgang Zwiauer erwählet, welcher auch alsofort in ihro kaiserlichen Majestät Namen bestettiget worden ist. Nach diesem hab ich Madaras ihnen zum Richter gleichfals 3 Perso­nen candidiert, als den vorigen Richter Johann Horanszky, Mathiam Gondel, und den ge­westen Vormund Johann Kraus. Woraus sie den Johann Krauß zum Richter erwählet haben, welcher dann gleicher gestalten confirmiert worden ist. Worauf die Erwöhlung der Ratsver­wanten vorgenommen worden, und nachdeme ich Madaras sie ernstlich ermahnet, das sie nach Ihro königlichen Majestät allergnedigsten Befehlch lauter Catholische in Rat einnem­men soften, haben sie beweglich gebetten, weilen in der ganzen Stadt nicht so viel Catholische wären, das der Rat mit denenselben völlig ersetzt werden könnte, auch die Catholische so schlechte Leut seien, welche weder mit Rat noch Tat beistehen kanten, das ich zu lassen möchte, damit auch Lutherische in den Rat gesetzt werden kanten, dann sonsten in dem wid­rigen Fall die bereits auf das außeriste erarmete Stadt unumbganglich in den ganzlichen Un­tergang geraten müsse, zumahlen nun ich Madaras auf vorhero in Sachen genuegsamb einge­nommene Information, der Gemein anbringen Wahr zu sein befunden hab, das nicht allein keine tüchtige sonder gar keine Catholische mehr verbanden seien, habe ich ex necessitate die Lutheraner bis auf Ratificierung ihro kaiserlichen Majestät zulassen müssen, welchem nach beides Richter und Rat auf beschehenes Begehren auf dem Rathaus erschienen sein, und ihre Stellen, wie sie der secretari Pasthoy verlesen, der Ordnung nach eingenommen, hierüber auch das gewöhnliche iuramentum abgelegt haben. Nach dessen Vollendung von mir Mada­ras Richter und Rat, wie sie sich verhalten sollen, nach der in anderen Städten beobachteten Art eine nachtruckliche Ermahnung getan, und also diesem actui auch ein Ende gemacht worden, und bestehet der Magistrat in dieser Stadt in nachbenanten Personen. Richter Johann Krauß Catholisch Ratsverwandte Mathias Gandel Catholisch Jacobus Gynter Catholisch Sigismundus Maaß Lutherisch Thomas Kornides Lutherisch Caspar Heinrich Franckhenstein Lutherisch 245

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