Egy emberöltő Kőszeg szabad királyi város levéltárában; Tanulmányok Bariska István 60. születésnapjára (Szombathely 2003)

H. Németh István: A szabad királyi városok igazgatásának abszolutista vonásaihoz. A felső-magyarországi városok 1681. évi tisztújításai

keine Klagen geführet, oder einiges Bedencken wider sie eingewendet worden, sie beede auch nicht nur eines exemplarisch und auferbeilichen Wandls, sondern auch bevorab ihro kaiser­liche Majestät mit alleruntänigsten zuverläslicher Treue beigethan seint, auch alle dem aller­gnedigste Befehlch, und Intentiones jederzeit zu dem schuldigisten Effect bringen helfen. Als seint dieselbe in ihro kaiserlichen Majestät unsers allergnedigsten Herren Namen confirmiert worden. Nach diesem sein wir und die Gemein von dem Rathaus abgetreten, da dann der Richter, Magistrat und Gemein, sich in die Haubtkürchen verfieget, allwo die beschehene Wahl publicieret, auch mithin die Solemnitäten, gleich wie die vorige Jahr gehalten worden. Nach welcher Vollendung haben wir uns nebenst der Gemein wiederumb auf das Rathaus verfieget, die Wahl der Ratsverwanten vor sich gehen zu lassen. Wozu der neuconfirmierte Herr Richter berueffen, welchem dann angedeutet worden, das er sich mit dem Vormundt der Ratsverwanten halber LJntertede, und vor der Erneuerung meldeten, was sie wider einen oder den andern vor Bedencken oder Klagen hetten, damit man dieselbe anjetzo remedieren könnte. Wie sie nun vermeldet, das sie wider die andere Ratsverwante keine Bedencken hat­ten, ausser wieder den Georgium Zech und Jeremiam Schultz, wieder diesen das er gar hof­färtig, und eigennutzig seie, man hette denselben Heuer in das Weinlesen geschicket, der allgemeinen Stadtnutzen zubeobachten. Er hette aber mehrers auf sein Privatnutzen Sorg getragen, er seie Stadtwachtmeister gewesen, hette aber sein Ambt gar schlecht versechen, und dardurch dem Herrn Stadtrichter das Joch gewaltig schwehr gemachet. Wider jenen das er es mehr mit denen Edlleuten, als mit denen Bürgern halte, und ihme das Chartenspihl mehr als seinen Dienst angelegen sein lasse, auch gegen den Armen gar zu unbarmherzig und grob seie, neben deme einen unauferbaulichen Wandl führe, mit Bin, das sie anstatt dieser 2 andere erwählen möchten. Wie wir nun in ihr begehren gewilliget, als seint 5 Personen candi­diert worden, aus welchen sie Petrum Juliany und Andreám Zacharias, welche beede vorhin schon einmahl in Rat gewesen, erwählet, die übrige aber alle auch vor Heur vor Ratsgenos­sene begehret haben. Hierauf hat der Vormundt sich beklagt, es seie ein Weisenambt, und werden vor die arme Pupillen keine tutores gesetzet, sonder ihre Gueter seien in fremdten Händten, mit Bitt, das dieses Ambt wieder restauriert werde. Als nun der Herr Richter mit dem Rat erschienen, haben sie nach der von obbesagten Teütschen Cammer secretario verle­senen Ordnung ihre Stelle eingenommen, und mithin nach der gewöhnlichen Formul das iuramentum abgelegt. Worauf dann der Vormundt dem Herrn Stadtrichter Glück gewün­schet, und ihme die Schlüßl übergeben, hernach sein Ambt gleichfalls resignieret hat, wel­chem von dem Herren Stadtrichter umb seine treugeleiste Dienst Dank gesagt worden. Wor­auf er mit der Gemein abgetretten, gleich wie aber Richter und Rat auf die vorhhergangene Ermahnung, das auch zu diesem Ambt einen ehrliehen, frommen, Frieden und Gerechtigkeit lieberden Mann zuerwöhlen die Notturfft erfordere, einmictig den alten Vormundt Jacob Stein, als welcher ein Mann von erstbesagten Qualitäten seie, begehret haben. Als ist dersel­be sambt der Gemein hinein berueffen publicieret und in ihro kaiserlichen Majestät Namen confirmiert worden. Nach dessen Vollendung habe ich Administrator Richter und Rat wegen ihres Verhalts, gleich wie die vorige Jahr, eine bewegliche Ermahnung getan, insonderheit aber, das das Weisenambt restauriert, denen armen Puppillen tutores gesetzt, alle Jahr über ihre Substanz treue Rechnung abgelegt, ihnen bei ihrer Vogtbarkeit die übrige Erbschaft zu­238

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