Vas megye múltjából 1976 - Levéltári Évkönyv 1. (Szombathely, 1976)
Sill Ferenc: A vasvár-szombathelyi káptalan hiteleshelyi tevékenysége
Die Organisation des glaubwürdigen Ortes (locus authenticus et credibilius) im Falle des Kapitels Vasvár-Szombathely trugen vor allem der Propst, der Cantor-Canonicus (cantor), der auch die Süftsschule leitete und vor allem der Dompfarrer (custos). Sie trugen wie Säulen (canonici columnares) das Kapitel. Den Kanonikus-Lektor (lector) treffen wir erst seit dem Jahr 1636 an. Der erste Name eines Propstes zu Vasvár (Hecules) ist aus 1217, des Cantors (purus) und des Custos (Boc) aus dem Jahr 1233 bekannt. Es gehörten neben ihnen jeweils 2 oder 3, fallweise auch mehr Kanoniker dem Kapitel an. Das Kapitel zu Vasvár zählte unter der Herrschaft des Königs Siegmund die meisten, insgesamt 12 Kanoniker. Aus der Sicht seiner Funktionen als glaubwürdiger Ort sind vor allem die Notare zu erwähnen. Seinem Namen nach ist der Kapitelnotar Eguke als erster bekannt, der in einer Urkunde aus dem Jahr 1231 erwähnt ist. Es sind aus den frühesten Zeiten Notare bekannt, die dem Klerikerstand angehörten, aber es kam in Vasvár auch vor, daß ein Kanoniker den Arbeitskreis des Notars besorgte. Die kirchlichen Vorschriften gestatteten es höheren Klerikern nicht, die Arbeit des Notars zu verrichten, darum wurden vom 14. Jahrhundert an vornehmlich schriftkundige sekuläre Personen, die in der „Ars Notaria" bewandert waren, in den Kapitelkanzleien beschäftigt. Sic fungierten meistens auch als Komitatsnotare, wie es mehrere Beispiele aus Vasvár bezeugen. Die Tätigkeiten als glaubwürdiger Ort besorgte das Kapitel zu Vasvár als Körperschaft. Eine Verordnung (Decr. VI. art. 8) aus dem Jahr 1435 des Königs Siegmund schrieb vor, daß mit dem königlichen Beauftragten ein Kanonikus oder mindestens ein Benefiziar oder vereidigter Beamte des Kapitels bei den Erledigungen vorgehen soll. Die Art und Weise des Vorgehens wurde zuerst durch die allgemeine Rechtsgewohnheit, später durch das geschriebene Statut oder die Kapitelvisitation (zum ersten Mal am 13. 1. 1697) geregelt. Die privatrechtlichen und öffentlichen Anliegen wurden im Konsistorium diskutiert. Die Briefe öffnete der Propst und er übergab sie sodann dem im Anliegen zuständigen Kanoniker, der mit dem Custos zusammenarbeitend und den Kapitelsnotar einbeziehend die ihm aufgetragene Angelegenheit erledigte. Eine Entscheidung wurde nur im Beisein der entsprechenden Zahl von Kanonikern gefällt. Die Urkunden wurden formuliert und sodann von den Notaren oder Schreibern kopiert, seit dem 16. Jahrhundert in ein Protokoll gefaßt, und sodann wieder gelesen und korrigiert und mit dem vom Custos verwahrten Siegel beglaubigt. Falls eine beglaubigte Abschrift einer Urkunde herauszugeben war, suchte der Custos das Originaldokument aus. Die verfertigte Abschrift konnte ein beliebiger Kanoniker herausgeben. Für die Abfassung der Urkunden wurden Formelbücher verwendet. Die mittelalterlichen Formelbüchcr des Kapitels Vasvár sind nicht erhalten, auch das älteste Formelbuch aus 1551 ist nur in Bruchstücken, in einem Protokoll aus dem Jahre 1580 überliefert. Die Zuverlässigkeit und Authentizität dieses Wirkens des Kapitels Vasvár war von Beginn an anerkannt. Es erhielt sein Siegel nach der Siegelüberprüfung 1353 wieder zurück. Über Mißbrauch oder wesentlichere Irrtümer liegen kaum Angaben vor, und falls sich etwas von dieser Art ergab, verfuhr das Kapitel in eigener Befugnis strengstens gegen den Fälscher und leitete eine Untersuchung gegen ihn ein. Im Interesse der Authentizität schrieben die Statute größte Sorgfalt in der Arbeit als glaubwürdiger Ort vor. Die inhaltlichen und formalen Erfordernisse der Dokumente hielt das Kapitel Vasvár den allgemein bekannten Vorschriften entsprechend ein. Die Urkunden wurden bis 1840 vornehmlich in lateinischer Sprache abgefaßt, aber zu Vasvár wurden bereits in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts zusammenhängende ungarische Texte aufgezeichnet. Es gilt als charakteristisch, wenn auch als Sonderfall, daß das Kapitel im 17. Jahrhundert bei der Erledigung eines einzigen Anliegens 10 in ungarischer Sprache verfaßte Dokumente herausgab. Damit ging es bald ein Jahrhundert dem 3. Gesetzsesartikel aus dem Jahr 1836 voran, das die Benützung der Nationalsprache in öffentlichen Angelegenheiten verpflichtend vorschrieb. Das Siegel des Kapitels ist in einer Urkunde aus 1239 zuerst erwähnt. Die Abmessungen, die Beschriftung und die figurative Verzierung der ältesten Siegel des Kapitels sind aus 1291. aus den ersten zwei Jahrzehten des 14. Jahrhunderts und aus 1588 bekannt. Das Kapitel besaß ein größeres und ein kleineres, kreisförmiges Siegel. Kleinere, ovale Siegel sind erst seit dem 18. Jahrhundert erhalten. Das Kapitel hatte keinen Siegel von Mandorlaform. Der Custos verwahrte beide Siegel und falls er sich aus der Residenz entfernte, mußte er die Siegel einem Mitglied des Kapitels „Sub secreto" übergeben. Die Entlohnung für die Aktivitäten als glaubwürdiger Ort regelten königliche Verordnungen. Innerhalb der allgemeinen Prinzipien bezogen sich besondere Vorschriften auf das Kapitel. Der Custos erhielt das Landgut Jeli und die „taxa sigillaris", der Cantor erhielt aus der Pázmándi-Stiftung jährlich 500 Gulden und der Lector vom Jahr 1778 an aus den Pfründen des Landgutes Pápóc jährlich 200 Gulden. Die Taxe des glaubwürdigen Ortes teilte die gesamte Kapitelskörperschaft, zwei Teile gebührten dem Propst und je ein Teil je einem Kanoniker. Das Archiv des Kapitels wurde bis 1578 in der Sakristei der Hl. Michaelis-Kirche zu Vasvár aufbewahrt. In Szombathely war das Archiv zuerst in einer Sakristei der Burgkirche und in einem Saal unter dem Turm untergebracht. Das Material des Privat- und Nationalarchivs wurde prinzipiell ({6