Tilcsik György: Szombathely kereskedelme és kereskedelmi jelentősége a 19. század első felében - Archívum Comitatus Castriferrei 3. (Szombathely, 2009)
Német nyelvű összefoglaló
Zusammenfassung der erschlossenen Ergebnisse Die an der Stelle der einst blühenden römischen Stadt Savaria gegründete Stadt bekam im Jahre 1407 von seinem Grundherrn, dem Raaber Bischof eine Privilegienurkunde, die auch von ihren späteren Grundherren und später von mehreren Königen im 16. und 17. Jahrhundert bekräftigt wurde, letztere schenkten dem Marktflecken auch mehrere bedeutende Privilegien, wie das Privileg der Zollfreiheit und des Marktrechtes. 1578 wurde das Vasvárer Kapitel wegen der Türkengefahr nach Steinamanger übersiedelt, ab Ende des 16. Jahrhunderts wurde das Marktflecken zum Sitz des Eisenburger Komitates, die Stadt entwickelte sich ab der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts zu einem der wichtigsten Handelszentren von West-Ungarn und von ganz Transdanubien. In seinem Aufstieg spielte die Tatsache, dass Steinamanger im Jahre 1777 außer dem weltlichen auch zu einem kirchlichen Verwaltungssitz wurde, einen bedeutenden Meilenstein, ab diesem Zeitpunkt änderte und erweiterte sich seine Funktion und seine Bedeutung grundlegend, sein Aufgaben- und Wirkungsbereich erstreckte sich weit über die Grenzen des Komitates. Die über ein sehr differenziertes und entwickeltes Amtssysthem verfügende Stadt versuchte Ende des 18. Jahrhunderts erfolglos den Status einer königlichen Freistadt zu erlangen. Unsere Untersuchungen haben eindeutig, unterstützt durch Angaben bewiesen, dass in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts alle die Stadt angehenden Handelsfragen, wie die Bestimmung der Jahrmärkte, die Untersuchung der Beschwerden in Handelsangelegenheiten, die Erteilung der Handelsgenehmigungen und die Zustimmung bei Geschäftseröffnungen, die Festlegung der Preise, und der Marktordnung sowie die Unterbindung von Spekulationen in den Wirkungskreis der Versammlung der städtischen Gemeinde, beziehungsweise des Rates gehörten, obwohl natürlich die Einhaltung der Gesetze, Bestimmungen, Verfügungen und Statuten der Regierungsorgane und des Eisenburger Komitates für die Einwohner des Marktfleckens verpflichtend war. Durch die Bestimmungen der Versammlungen der Gemeinde und des Rates gelang es in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts mit Erfolg die Preisspekulationen und das Abweichen von den geeichten Maßeinheiten zu unterbinden. Weniger erfolgreich konnte man gegen den auf Jahr- und Wochenmärkten und davor wahrzunehmenden spekulativen Warenankauf - vor allem von Weizen und Lebensmittel - auf- treten. Ebenfalls viel Sorge bereitete den Stadtleitern der Verkauf an Sonn- und Feiertagen, sie konnten trotz ihrer ständigen Bestrebung nicht unterbinden, dass die Marktweiber ihr Obst und Gemüse öffters an Sonn- und Feiertagen auf dem Markt feilboten und die Geschäfte in der Hoffnung auf die entsprechenden Einnahmen offen blieben. Auf Grund der Beschwerden der Handelsleute versuchte die Stadt Steinamanger in den 1820er und 1830er Jahren zu erreichen, dass das von Matthias II. am 28. Januar 1613 an die Stadt verliehene Privileg - das den Bürgern des Marktfleckens Zollfreiheit zukommen ließ - zur Geltung kommen sollte. Dem langen Rechtsstreit machte der Erlass der Statthalterei im Jahre 1838 ein Ende, in dem es verkündet wurde, dass die Bürger der Stadt nur Waren und Artikel die zu ihrem eigenen Gebrauch die226