Horváth M. Ferenc - G. Molnár Péter (szerk.): Váci végrendeletek II. (1729-)1751 – 1770(-1785) - Váci Történelmi Tár 6. (Vác, 2010)
Bevezetés
Erstens befehle meine arme Seel in die grundtlasse Barmherzigkeit Gottes als meines Erschaffers, in die heyligen fünf Wunden meines Erlöster, dan in die unendtliche Verdienst der allerseligsten Mutter Gottes, Maria, wie auch aller heyligen Gottes, folglich Anderstens. Solle meiner todter Leichnamb zu denen R. R. P. P. Dominicanern nach christ-katholischen gebrauch ordentlich zur Erdten bestattet, und allda sie gesungenes Requiem sambt etlichen heyligen Seelenmessen zu meiner armen Seelen Prost gehalten und aufgeopfert werden; und weilen eines jedens Testaments Basis et [!] Fundamentum ist, Institutio Haeredum, als instituire hirmit meine liebe ehegebohrne Kinder zu wahre und wirkliche Erben ein benandtlich Susanna, Josepham und meinem Stiftsohn, Vincentium Orlich, welchen ich Drittens. Vermache mein Haus, auf welchen kein Schulden seynd, also zwar das selbes verkauftet, und darvon bekomen sollen meine zwey Töchter, nemblich Susanna hundert Guldten, Josepha hundert Gulden und hundert Gulden vor meine arme Seel. Das übrige aber solle meinen geistlichen Sohn, Vinzentio zurfallen zu einer Beyhülft. Daher Viertens. Von denen hundert Gulden, so vor meine arme Seil kommen, legiere denen R. R. P. P. Dominicanern fünfzig Gulden auf heylige Messen, wie auch in Gleichen denen R. R. P. P. Piaristen zu der heyligen Dreyfall- tigkeit, damit selbe ein Requiem mit zwölf heyligen Messen gleich nach dem Tag meiner Begräbnis halten sollen. Die noch übrige fünfzig Gulden alles auf heylige Messen. Hingegen Fünftens. Zu meiner Leichtbegräbnis sollen die 11 silberne Löffel verkauft werden und darvon die Leichtbegräbnis sambt anderes Funtralien bezahlet werden. Sechstens. Sollen meine zwey Töchter das Zinn sambt allen ligenden und stehenden, die gantze Haus-Wirtschaft Susanna und Josepha in lieben Frieden unter sich theilen. All die weilen aber Siebenden. Dennoch gewisses Geld in Weine gemäß denen Aerary Rechnung zuforderen habe, wann solches Fallen solle, wird selbes meinen drey gemeldte Kindern in drey Theil gleichermaßen zurkommen. Die Carta Bianca aber so Herr Pater Prantner von mir ausgefertigter erhalten, nebst verschiedenen Prozess Documenten von meinen seeligen Herren Sohn Johannes, wie auch andere Briefschaften oder Quittungen, wie solche ihmer Nahmen haben mögen, solle alles meinen Herren zweyer Sohn, Johann Antoni Fischer als Chyrurgus in Gran (Gränn) von ihm R. Pater Prantner ein- gehändiget werden, und sonsten vor Nulla und Nichts hirmit erklärt werden, es mag hernach Herr Pater Prantner solche appliziert haben, auf was Arth es ihmer seyen mag, solle alles ungiltig und vernichtet seyn, wie auch nicht weniger die Assecuration und Versacherung, so ihm als damahligen (titl.) Pater Prior wegen meinem geistlichen Sohn eingehändiget, hirmit 158