Horváth M. Ferenc - G. Molnár Péter (szerk.): Váci végrendeletek II. (1729-)1751 – 1770(-1785) - Váci Történelmi Tár 6. (Vác, 2010)
Bevezetés
Siebentens. Der Bruderschaft des Heyligen Rosenkrantzers gleichfalls vier Gulden, wie auch der Bruderschaft des Heyligen Josephs vier Gulden, zusammen 8 Fl. Achtens. Den armen Leuthen, daß sie etwas vor meine arme Seel beten, drei Gulden. Neuntens. Daß jenige Bettgewanth, in welchen ich dermahlen liege, solle der Marianei, ihren Töchtern, nebst guten Ober- und Unterleylachen zufallen und behändiget worden. Zehntens. Und weilen kein Testament bestehen kan ohne ernanten U- niversal-Erben, so habe hiermit zu solchen mit wohlbedachten Verstandt und freyen Willen einsetzen und benennen wollen. Meine drey münderische Töchter, nemblich die Margareth, Anna Mariann und Marianchel, so daß diesen drey Erbin alles und jedes als da ist, Haus, Hort, Tatzgarthen, Weingarthen, auch all anderes und jedes von meiner Verlassenschaft zu kommen solle und möchte, es mag nahmen haben, wie es nur jeder wolle. Jedoch ist mein rechtlicher Willen, daß erstgedachte meine drey Töchter erstens alle zur Begräbnis erforderliche Unkosten auszahlen, auch alle andere Vorgesetzte Legata schieinigt abzuführen und auszuzahlen verbunden seyn sollen. Aus dieses von Worth zu Worth ist mein letzter und ernichtli- cher Willen, welchen in allen und jeden Puncten und Clausulen unfehlbar will vollzogen haben, und wann diese meine Disposition nicht gelten solte als ein förmliches Testament, so solle sie doch gelten als ein Codicill, oder anderer letzter Willen, wie es jenner auf eine bessere Weiß denen allgemeine Rechten, oder Landes-Rechten gemäß geschehen kan, oder mag. Damit aber dieser mein letzter Willen desto sicherer ins Werckh gestehet werde, und sowohl denen Universal-Erbinen, als auch denen übrigen, was oben begriffen ist und ausgesetzet worden, ohne fehlbahr zu kommen, so habe zu einem Beystandt erbitten wollen ein hochlöbliches bischöfliches Dominium, diesen meinen letzten Willen in hohen Gnaden zu ratificiren und denen Geignet die gnädige Hand zureichen, welchen hochlöblichen bischöflichen Dominio zu einer kleinen Recognition einen Kremnitzer Dug- gaten vermache. Dabey ist mein rechtlicher Willen, daß meine Ehegattin so lang, als sie Gott beym Leben erhalten wird, dan Sitz in meinem Haus haben solle. Zu mehrer Kraft alles diesen habe mich eigenhändig unterschreiben, so viel die Ungästliglceit zulasset, doch bey vollkommenen Verstandt und freyen Willen, auch umb ein gleiches unterschribene Herren zulegen ge- bethen. Geschehen Waytzen den 10. Octobris Anno 1753. Georg Minderer [s. k., P. H.] [P. H.] Coram me Ludovico Szántó Episcopalis Civitatis jurato ordinario notario m. p. 99