Ferenc József: Kleiner Unitarier-Spiegel. Kurzer inbegriff der geschichte, der dogmen, der kirchenverfassung und der ceremonien der unitarier-kirche (Bécs, 1879)
Anhang. Die wichtigsten Landesgesetze in Religions-Sachen: - I. Aus dem ersten Theile der Aprobaten
90 Anhang. legenheiten einlassen. Übrigens, wenn irgendwo und von Jemandem , welchen Standes immer, solche Sachen gehört würden, haben die Comitats-, oder Stuhlsbeamten, die derselben Religion angehörigen Bischöfe, Vicare, Seniore, De chanten, unten deren Inspection nemlich jene Menschen seszhaft sind, sich gegenseitig davon in Kenntnisz zu setzen, zusammenzukommen mit an der Zahl hinlänglichen verständigen Männern aus beiden Ständen, hievon die angeklagteu Personen , seien sie geistlichen oder weltlichen Standes, zu certificiren und sollen diese Sache fleiszig examiniren, und wenn die Inzicht aus den niedergeschriebnen verbotenen Dingen für wahr befunden wird, sollen sie zuvördest fleiszig ermahnt werden, und wenn sie gleich abstehen und sich der Mahnung gehorsam unterwerfen, sollen sie nicht gekränkt werden, wenn sie aber halsstarrig (contumaciter) darin verharren, umso mehr dann, wenn sie solche Meinungen in die Praxis bringen oder in irgend einer Kirche durch Privatautorität ohne allgemeine Zustimmung einführen, sollen sie vom Fiscal-Director vorgeladen werden, und sind die Leute weltlichen Standes unmittelbar, wenn sie dem geistlichen Stand angehören, vorerst abgesetzt und auch diese hirnach vorgeladen werden, die den beiden Ständen Angehörigen sollen* ) nach Befund der Wahrheit, und im gesetzlichen bei solchen Processen üblichen Rechtswege des Hochverraths schuldig erkannt werden** ), d. i. zum Verluste aller Güter; welche ihnen allein gehören., den Kopf aber rücklösbar*** ). Wenn sich welche finden sollten, die solcher Dinge überwiesner Menschen Theilnehmer sind, sollen sie nach Befund der Wahrheit und zufolge gemachten Processes überwunden in die gleiche Strafe verfallen, wenn die Schuldigen nachdesz in derselben Sünde verharren, soll ihrem Leben nicht zum zweitenmale Gnade ertheilt werden. Die der walachischen oder griechischen Secte Angehörigen sind hier nicht mitver*) Der nachfolgende Satz ist im Originaltexte lateinisch, wie dies bei gewissen Formeln öfters vorkömmt, so auch am Schlüsse dises Artikels. **) Sie incurriren die nota perpetuae infidelitatis. ***) caput tamen redemtibiliter.