Ferenc József: Kleiner Unitarier-Spiegel. Kurzer inbegriff der geschichte, der dogmen, der kirchenverfassung und der ceremonien der unitarier-kirche (Bécs, 1879)
IV. Ceremonien - 4. Das Abendmahl des Herrn
Ceremonien. 75 Privatwohnung' ganz in derselben Weise venabfolgt, wie in den Kirche. — Von dem Taktgefühle des Geistlichen hängt es ab den Zustand des Kranken zu berücksichtigen und bei Ertheilung des Abendmahles so die Anrede als auch das Gebet der Art einzurichten , dasz des Kranken Aufmerksamkeit nicht ermüde und derselbe in seinem allenfalls schweren Kampfe eher himmlische Hofnung gewinen, als ein Opfer der Verzweiflung werde. — Der Geistliche bedarf allgemein genommen überall, insbesondere aber bei dem Umgänge mit den Kranken der höchstens Taktfülle. Auszer den obbezeichneten Zeiten gibt es noch zwei Gelegenheiten, wo das Abendmahl verabreicht wird; und zwar die Kirchenweihe — und die Synodalversammlung. — Diesz geschieht jedoch nur in jenen Kirchen-Gemeinden, in welchen die Kirchenweihe — oder die Synodalversammlung Statt findet und wird aus Rücksicht der Hebung dieser Feierlichkeiten ausgeübt. Die Zeit der Verabreichung des Abendmahles wird durch den Geistlichen am vorhergehenden Sontage von der Katheder aus verkündet. — Die vergehende Woche wird der Regel nach die Reuewoche genannt und der Kirchen-Gebete Gegenstand bildet um diese Zeit die Sündenreue. Kinder vor ihrer Confirmation, die auszer sich befindlichen Kranken, die Berauschten und die Irrsinnigen können und dürfen des h. Abendmahles nicht theilhaftig gemacht werden. — Nachdem die Sündhaften von dem Tische des Herrn nicht ausgeschloszen werden dürfen — folgt es , dasz auch Häftlinge des Abendmahles theilhaftig werden können; und es stünde im Interresse der Staatsregierung Sorge dafür zu tragen, dasz das Abendmahl des Herrn zeitweise auch den Bewohnern der Kerker verabreicht werde und diese überhaupt Religions-Unterricht — den mächtigsten Factor zur Beförderung und Erhaltung des sittlichen Lebens — genieszen sollen. Ein Zwang zur Theilnehmung an dem Abendmahle des Herrn findet in keiner Weise Statt.