Ferenc József: Kleiner Unitarier-Spiegel. Kurzer inbegriff der geschichte, der dogmen, der kirchenverfassung und der ceremonien der unitarier-kirche (Bécs, 1879)

III. Kirchenverfassung - C.) Einige wichtigere Gesetze

54 Unitarier Spiegel. habt ; — den streitenden Parteien ist es unbenommen auch der Rechtshilfe diplomirter Advokaten sich zu bedienen. - ■ Bezüglich der durch die Kirche selbst gegen ihre Beamteten eingeleiteten Klagsstellungen — wird das Actorat durch den Fiscaldirector geführt. — Praeses des Unterpresbyterial Ge­richtes ist der Bezirks-Dechant— Schriftführer desselben der Bezirksnotar; welche beide zur Zahl der fünf ordentlichen Stuhlsrichter gehören. — Von den Unterpresbyterial Gerich­ten wird jede Angelegenheit von Amtswegen dem Oberpres­­byterial-Gerichte unterbreitet. b.) Das Oberpresbyterial-Gericht besteht aus sieben Mitgliedern; unter denen der Bischof als Vorsitzender, der Kirchen-Obernotar als Schriftführer Sitz zu nehmen haben. — Die übrigen fünf Mitglieder werden durch das Kirchen-Ober­­consistorium aus der Zahl der weltlichen und presbyterialen Glieder des Kirchen Vertretungs-Rathes gewählt. — In frü­herer Zeit wurde das Gericht zweiter Instanz durch den Kirchen-Vertretungsrath selbst geamtshandelt und das Ober­gericht kann auch gegenwärtig als eine besondere zur Ge­richts-Amtshandlung entsendete Commission betrachtet wer­den. — Daher kömmt es ja auch, dasz es seine Urtheile im Namen des Kirchenvertretungs-Rathes als Oberpresbyte­­rialgericht ausfertiget. — Der Amtssitz desselben ist bestän­dig Klausenburg; — es hält seine Sitzungen in je drei Mo­naten der Regel nach einmal ; es darf aber auszerordentliche Sitzungen abhalten. — Die an das Oberconsistorial-Gericht appellirten Erscheidungsprozesse werden inerst dem Ehever­­theidiger behufs Erstattung seiner allfälligen Bemerkungen übergeben. — Die Urtheile des Presbyterial - Obergerichtes sind endgültig, wenn dieselben nicht an die dritte Instanz appellirt werden. — Wo dann c.) das Kirchen — beziehentlich das Synodal-Obcrcon­­sistorium das Endurthcil fällt. — Diesz geschieht indesz höchst selten. C.) Einige wichtigere Gesetze. Wir wollen hier noch einige der die Kirche betreffen­den wichtigeren Gesetze folgen lassen. — Diese sind ent-

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