The Hungarian Student, 1958 (3. évfolyam, 1-2. szám)

1958-10-01 / 1. szám

Die Ausgabe vom 16. April 1958 der Népszabadság berichtet über die Aktivitäten des nationalen Studentenkomitees folgendes: «Das nationale Studentenkomitee wurde organisiert durch die Universitätsgruppe der KISZ, wissenschaftliche Studentenklubs und -zirkel, kulturelle Komitees, Sportklubs und Behörden, deren Aufgabe es ist, die Studenten bei der Vertretung der Universitäts­und Hochschuljugend an Zusammenkünften nationaler und inter­nationaler Studentenverbände zu unterstützen.» Der Artikel erwähnt auch, daß dieses Jahr eine große Gruppe von Vertretern eingeladen wurden und berichtet über Pläne für ein nationales Studententreffen während des Sommers in Balaton. Es ist klar, daß das Studentenkomitee den ungarischen Studenten nichts bedeuten kann; es ist kein zureichender Ersatz für irgend­eine Art von Studentenverband und kann auch nicht als solcher betrachtet werden. Die Existenzgrundlage des Komitees besteht darin, andern Ländern zu zeigen, daß die emigrierten Studenten nicht allein fähig sind, Verbände zu organisieren. Ungarische Universitätsstudenten in der Gemeinschaft der Studenten aus aller Welt Die vom 10. bis 22. September 1957 in Ibadan, Nigerien, abge­haltene 7. Internationale Studenten-Konferenz erklärt in ihrer Re­solution: «Die ISK anerkennt das Recht der Studenten in abhängigen und kolonialen Gebieten, als freie und unabhängige Menschen an der Gesellschaft teilzuhaben.» Keine Worte könnten die Hoffnungen und Kämpfe der ungari­schen Universitätsstudenten während eines Jahrzehnts besser aus­­drücken. Berichte und Resolutionen der Vereinigten Nationen ha­ben die ganze Welt über die Natur dieser Kämpfe orientiert. Die ISK selbst erwähnt in ihrer Erklärung über Ungarn, was bis jetzt die Verwirklichung dieser auf die Freiheit gerichteten Anstrengun­gen verhindert. «... In Ungarn zeigen sich deutliche Symptome einer Unter­drückung der akademischen Freiheit .. . und die Universitäten sind auf allen Ebenen Einmischungen und Diktaten durch den Staat ausgesetzt.» 8

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