The Hungarian Student, 1958 (3. évfolyam, 1-2. szám)

1958-10-01 / 1. szám

Wenn wir von ungarischen Studenten sprechen, meinen wir in erster Linie diejenigen, welche an Universitäten und höheren Lehr­anstalten in Ungarn studieren, wir möchten aber auch diejenigen einbeziehen, die wegen ihres Kampfes für menschliche und akade­mische Freiheit an der Fortsetzung ihrer Studien verhindert wurden, und auch die Studenten, die nach ihrer Flucht aus Ungarn ihre Studien in fremden Ländern fortsetzen. Die Gesamtheit der unga­rischen Studenten kann nicht auf Grund der dem Einzelnen durch eine Tyrannei aufgedrängte Rolle und deren Möglichkeiten einge­teilt werden. Deshalb besteht das Problem der Gesamtheit der ungarischen Studenten in der Schaffung einer geschlossenen natio­nalen Union und in deren Zusammenwirken mit den freien und unabhängigen Völkern. Welche wesentlichen Tatsachen bestimmen die Lage der ungari­schen Studenten? - Vor allem die nachstehend auf geführten: — daß das Innenministerium im Jahre 1949 die Auflösung des Ver­bandes der ungarischen Universitätsstudenten dekretierte. Von 1949 bis 1956 besaßen die ungarischen Studenten keinen natio­nalen Verband;- daß während dieser Periode als einzige Jugendorganisation der Verband der arbeitenden Jugend existierte, der von der damals einzigen politischen Partei in Ungarn, der Ungarischen Arbeiter­partei, gegründet, geleitet und kontrolliert wurde. Dieser Jugend­verband 1. wurde im Hinblick auf politische Ziele gegründet, 2. vertrat die Interessen der Studenten in keiner Weise, 3. betrieb eine zwangsweise Mitgliederrekrutierung, 4. stand unter einer Leitung, die nicht von seinen Mitgliedern gewählt, sondern von der Ungarischen Arbeiterpartei ernannt wurde;- daß schließlich, zwischen dem 21. und dem 23. Oktober 1956, an allen Universitäten und Mittelschulen der Vereinigte Verband der Universitäts- und Mittelschulstudenten (MEFESZ) reorgani­siert und durch freie Wahlen eine Leitung bestellt wurde; — daß die durch einen fremden Staat an die Macht gebrachte unga­rische Regierung zwischen dem 4. November 1956 und dem April 1957 die freie Wirksamkeit der MEFESZ verhinderte und deren Führer entweder ins Gefängnis warf oder zur Flucht ins Ausland zwang; 10

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