Tanulmányok Tolna megye történetéből 5. (Szekszárd, 1974)

Hajdu Lajos: II. József igazgatási reformtörekvései és ezek végrehajtása Tolna vármegyében • 183

79. „Da nach dem so vernünftig angenommenen Grundsatz man nur auf Redliehkeit und Fáhigkeit, nicht aber Religion sehen soll..." OL. M. kanc AG. 5984/1785. febr. 10. 80. Uo. 81. „Er muss begreiflich machen, dass Misstrauen und Schüehternheit, wenn sie zur Unzeit angebracht sind, nur Schwáche des Geistes und beleidigendes für jené, die für das Beste des Staats alléin wache, in sich enthalten, woraus nur Abnei­gung entsteht, welche zum wesentlichen Nachteil und falschen Maasnehmungen der einzelnen Individuen allemai entstehen muss". OL. M. kanc. AG. 5935/1785. febr. 12. 82. „... damit das allgemeine Beste in allén Theilen der Monarehie, die nur Eins ausmaehen, gemeinschaftlich befördert werde ohne Umtrieb, ohne Beobachtung einiger Etiquettes, und auf die kürzeste und behandeste Art". Uo. 83. „Zu keiner Wahl eines Vicegespans söll geschritten werden, ausgenommen es ergéht von Mir ausi, nach eingeholten Bericht des Commissarii, der Auftrag an das Comitat, weil allzuviel darán gelegen ist, dass Leuthe durch mehrere Jahre, wo sie 6chon die Kenntniss von der Geschaften erhalten, solche fortführen... Aus den Vieegespánne die mindertaugliche auf die Seite geráumet und bessere an ihre Stelle die sie ebenfalls kemnen und ohne mindester Rücksicht vorschlagen müssen, gesetzt werden können". Uo. 84. „In allén Fallen, wo die Militarassistenz nöthig wáre, wird dem General­Cammando der Auftrag gemacht, an die Brigadiers und Obriste den Befehl zu erlassen, dass auf Anbegehren des Commissarii Regii, selbe ihmé ohne Rückfrage, wie er sie begehrt, unter seiner Verantwortung gegen wen immer zu leisten seye. Ihm wird aucih die Maoht eingeraumet nomine Regis unter der Militarassistenz wen immer, auch privilegierten Edelmann oder Magnaten, ohne weitere zu arretieren und auch nach Befund und Laage der Umstánde nach Wien zu sohicken". Uo. 85. „Er muss darinnen ohne Rücksicht vorgehen, weil ihm dieses wichtige Ambt aus vollem Vertrauen aufgetragen wird, und er sich wohl diesen Grundsatz vor Augen haltén muss, dass eines richtig denkenden Kónigs Interessé von jenem des Vaterlandes, welches eigentlich nur die Wohlfaihrt der grossen Anzahl Menschen ist, nie getrennt seyn kann nooh soll. Die Commissarien habén unerschrocken und ohne mindester Rücksicht, wlder wen immer ihr Ambt zu handeln, das Gute zu thun und das Bőse zu bestrafen und abzustellen". Uo. 86. „Ubrigens ist es immer das Schicksaal jener, so das Güte wirken, und sich für das Beste der grossen Zahl widmen, ibey der minderen Zahl Undank zu finden... Darüber kann Ich Ihnen kein besseres Beyspiel gebén als, das Meinige ist, dann unmögliieh scheinet es Mir, für das allgemeine Beste mehr beseelt zu seyn> und sich mühesamer und uneigennütziger für selbes zu verwenden als Ich und zugleich sollen Sie dagegen die unbillige Beurtheilung und den schlechten Dank, so Ich dafür habé, ansehen. Aber hierüber muss sich der Pátriát, der seiner Reohtschaffeniheit bewusst ist, hinaussetzen". OL. M. kanc. AG, 5996/1785. niárc. 5. 87. A kancellária véleményét az itt ismertetett és a később elemzésre kerülő kérdé­sekben lásd OL. M.. kanc. AG. 5991/1785. febr. 25. 88. Ebben a periódusban voltak még megyék, ahol egy-egy járásban mindössze egy esküdt működött, ezek közé tartozott pl. a pécsi kerület két szlavóniai megyéje 269

Next

/
Thumbnails
Contents