Szemészet, 1910 (47. évfolyam, 1-4. szám)

1910-05-08 / 1. szám

97 städtische, Gemeinde- oder Vereinsarzt, sowie der Bezirksarzt eine „Evidenz­­haltung der Trachomkranken“, in welcher nebst Namen des Kranken, Wohnung, Beschäftigung (Ort der Anstellung), ferner Grund des even­tuellen Streichens (Heilung, Wohnungswechsel, Ableben) notiert werden. Nach diesen Angaben werden von den Munizipien (Komitat, mit Munizipal- Rechte bekleidete Stadt) halbjährlich „Trachomausweise“, an das Ministerium des Innern, in welchen über Zuwachs und Abgang der Trachomkranken in den einzelnen Gemeinden ziffermässig berichtet wird, gesendet. Am Ende des Jahres 1908 sind in Ungarn (ohne Kroatien und Slavonien) 40,399 Trachomkranke in Evidenz gehalten worden. Die Trachomkranken gelangen auf verschiedener Weise in Evidenz; die wenigsten dadurch, dass sie ihres Augenleidens bewusst den Arzt konsultieren. Die Mehrzahl der Trachomfälle wird bei Gelegenheit jener obligatorischen Augenuntersuchungen entdeckt, welche in der jetzt gülti­gen Zirkular-Ver Ordnung vorgeschrieben sind. Diese Untersuchungen erstrecken sich: 1. auf die Schüler der Volks-, Mittel- und Fachschulen; 2. auf die Arbeiter der Fabriken und grösseren Werkstätten; 3. auf Insassen der Waisen-, Besserungs- und Irrenanstalten, sowie der staat­lichen Kinderasyle. Alle diese Untersuchungen sind je nach dem, ob die Gegend trachomfrei oder mit Trachom infiziert ist, in den Schulen jähr­lich zweimal, respektive dreimal, in den Fabriken und verschiedenen Anstalten jährlich, respektive halbjährlich einmal vorzunehmen. Ausser­dem werden auf Trachom untersucht: 1. alle Dienstboten beim Ausstellen, oder Vidieren des Dienstbuches; 2. verhaftete oder arretierte Individuen; 3. sämtliche Familienmitglieder, respektive Angehörige der Trachom­­kranken ; 4. die aus Amerika heimkehrenden Arbeiter. Ein beträchtliches Kontingent der Trachomkranken wird auch durch die gelegentlich der Assentierung der Wehrpflichtigen vorgenommenen militär­­ärztlichen Untersuchungen eruiert; nur ist zu bemerken, dass bei dieser Gelegenheit — besonders in früherer Zeit — häufig auch mit einfachen follikulären Bindehautentzündungen behaftete zeitweilig zuriickgestellt worden sind. In den letzteren Jahren hat sich eine neue und leider sehr aus­giebige Möglichkeit zum Eruieren unentdeckter Trachomkranken gelegentlich der massenhaften nach Amerika gerichteten Volksbewegungen geboten. Bekanntlich wird seit einigen Jahren nach Verordnungen des Ein­wanderungs-Gesetzes der Vereinigten Staaten das Landen von trachom­kranken Individuen nicht gestattet. Um den Leuten und Schiffahrtgesell­schaften die unnütze Hin- und Rückfahrt zu ersparen, werden die Augen sämtlicher Passagiere von den Schiffsärzten vor der Abfahrt untersucht und die Trachomkranken zurückgestellt. Ein beträchtlicher Teil dieser Kranken, nämlich die in Fiume an Bord zu gehen beabsichtigten, kommt auf diese Weise zur Kenntnis, wird in der Zuständigkeitsgemeinde in die Evideuzhaltung eingetragen, die Familienangehörigen werden unter­sucht usw. Die Zahl der Trachomkranken, die auf dieser Weise ent­deckt werden, beträgt jährlich zirka 300—500, und durch diese Fälle sind bisher schon zahlreiche, bisher verborgen gebliebene Trachomnester entdeckt worden. Eine sehr beträchtliche Anzahl der Trachomfälle gelangt in die Evidenzhaltung durch die sogenannten „allgemeinen Augenuntersuchungen“. .

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