Századok – 1976

Közlemények - Kállay István: Az Esterházy hercegi hitbizományi központi igazgatása a 18. század második felében 853/V

AZ ESTERHÁZY HITBIZOMÁNY IGAZGATÁSA 907 6. Wan zwischen zweyen Ehegatten ausser der Ehe von einen oder ander Theill ein uneheliches Kind zugebracht wird, dem das Kindt gehöret, stirbt und das Vermögen von demselben gäntzlichen, oder mehrern Theils herrühret, wie die Abtheillung verfasset worden. Oder wann sie mit einander auch Kinder erzeiget, wie in solchen Fahl die Ab­theillung zwischen den Wittiber oder Wittib (so nichts zugebracht) unehelichon und ehe­lichen Kindern beschehen, dann derley Casus seynd viel vorgangen, dass einige wegen der Mittel solche gefallene Persohnen geheyrathet haben. 7. Und wie die adoptirten Kinder ohne ehelichen oder mit ehelichen Kindern zur Erbschaft gelassen worden. ? 8. Und Wan von zweyen Eltern ein Kindt in der Erbschaft übergeblieben, deren verstorbenen Eltern ihre Eltern, als Kindt Enickl leben noch, von welchen das Vermögen herrühret, oder auch nicht, dann sie können auch aquisiret haben, die verstorbene El­tern haben aber auch Brüder oder Schwestern. Nim das Kindt ist gestorben, mithin ist die Frag, wohin deren Vermögen ad juciret worden ist ? 9. Oder von denen Eltern des Kinds wären keine Geschwister vorhanden, sondern nur die Endl und Ändl beeder Geschlechts, wie die Avitica und Aquisita vertheilet worden seyndt? 10. Und wan von zweyen Bander Geschwistert und Geschwistert-Kinder vorhanden, auch die Eltern deren verstorbenen Geschwisterten, das ist: deren Geschwistert Kindern als ihre Enickel noch lebten, wie die Substanz repartirt worden ist? 11. Und wie die Geschwistert sowohl in Avicitis als Aquisitis geerbet haben. ? 12. Und wie die Geschwistert Kinder in Aviticis et Aquisitis zur Erbschaft gelassen werden. ? 13. Dann auch Geschwistert Kinds Kinder? 14. Wie die Eheleuthe ohne Erben oder Blutsfreunde in aufsteigender, absteigender und ohne Collateral Linea einander geerbet, besonders ohne hinterlassener leztwilliger Disposition in der gantzen Verlassenschaft.

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