Századok – 1948

Mérei Gyula: A magyar céhrendszer 1848 előtt 60

92 MÉE.KI GYULA giengen sie nicht auseinander und er­lauben auch nicht, dass ein einziger Ge­selle arbeit«, — auf die wiederholte Er­mahnung ruhig zu seyn und den guten Rath mit welchem man ihnen entgegen kommt, nicht zu verkennen auch die Obrigkeit nicht zu stengeren Massregeln zu zwingen, entgegneten sie: wir fürch­ten uns nicht, beleidigen niemand und verlangen sonst nichts, als unsere alten Rechte, gehen auch augenblicklich in Arbeit, wenn man uns selbe schriftli­lich zusichert, jedoch betrügen lassen wir um- nicht mehr u d. g. Unverrichte­ter Sache musste ich mich unter dem Geschrei einiger Hundert Gesellen, die alle Ordnung und ihren Ladschreiber, welcher bisher noch arretirt war, ver­langend, sonst allen Spektakel drohend, vor der Herberge entfernen. Wovon ich H|erre)n Stadthauptmann die Meldung er­stattete. Den folgenden Tag, als den 24t [enl Februar vTor| Mittags erhielt ich den MaííMraltual Auftrag, mich abernral auf die Schumacher Herberge zu verfü­gen, die Gesellen zur Ordnung zu ver­mahnen, und ihnen zu bedeuten, In Ge­duld abzuwarten, was Eine Hochlöbli­che K|öniglichel ü[ngarischel StatMial­terei auf den Bericht des löblichen] MagTistlrats in ihrer Sache entscheiden werde, bis dahin aber durch ihre Zu­sammenrottung nicht An.lass zu Excessen und öffentlichen Auftritten zu geben, hauptsächlich aber die besser Gesinnten und noch arbeitenden Gesellen nicht zu stören, und ihrer Parthei gewaltsam bei­zutreten nicht zu zwingen, durch wel­ches unanständige Eindringen in die Wohnungen der Meister nicht nur die öffentliche Ordnung und Ruhe, sondern auch zulezt die Eigenthums-Sicherheit gefährdet wird, — welchen Unfug die Ob­rigkeit auf keinen Fall erdulden kann u. d. g. — jedoch vergebens war auch dieses Bemühen, sie blieben bei der For­derung der alten Ordnung und äusserten: nicht warten zu können, bis eine Höcht, [öbliehe] Behörde über ihre Sache ent­scheide. — entweder unsere alten Rechte, oder alle ahreisen, unter fürchterlichen Geschrei und Wiederholung ihrer eben erwähnten Forderung mit! dem Ruf: Wir kennen schon die Finessen dieser Unter­handlung, lassen uns aber nicht hinter das Licht, führen, hinaus, hinaus, näm­lich auf die Ga»se (da zu jeder Publi­kation meines Auftrages ich die Gesel­len wegen kleinen Raum des Quartiere der Herberge im Hof des Hauses ver­sammelte). Ohne Erfolge kehrte ich mit dieser Meldung auf das Rathaus zurück, und erstattete dem löbl[ichen] Magistrat hievon die Meldung, zugleich auch, dass einige Meister zugegen seyen, welche über verübte Gewaltthätigkeiten bei Ab­holung einiger in, ihren Werkstätten ge­bliebenen und arbeitenden Gesellen, ihnen angedrohten Misshandlungen klag­ten, auch aussagten, dass sich die Ge­sellen des Ausdrucks bedienten, jetzt sind wir die Herren und die Meister Bu­ben, welche Klage vor dem löbl[ichenj Mag[ist]rat durch den Meister Franz Madasch wiederholt und besitä'ltiget werde. Da bjs dahin die Bitten der Zunftvor­steher und miehrerefr] Meister alle. Vor­stellungen der Mag|istra]tual Abgeord­neten fruchtlos geblieben, so verfügten sich an selben Tage, nämlich den 24t|.enJ Feb.: Mittag H[er|r Bürgermeister Carl v. Sceber und H|er]r Stadlhauptmann 'Johann v. Eichholz in Begleitung eini­ger iStadthauptmann Aints-Individuen auf die Herberge, boten alles zur Be­ruhigung und Belehrung der Gesellen auf, um die Ruhe unter selben wieder herzustellen, gaben die Versicherung; wenn sie nach Hause giengein und ihre vermeinten Forderungen im Wege der Ordnung suchten, für sie gewiss das Möglichste zu thun, auch, dass es bis zur höheren Entscheidung ihrer Sache beim alten bleiben sollte u. d. g. Ohnge­achtet dessen blieben die Gesellen un­bewegbar und verlangten, dass ihnen die Tragung oder Führung ihrer Bün­del und Truhen durch die Lehrjungen von einem Meister zum Andern für den Fall einer Wechslung, ihre Bruderschaft so wie früher, nebst eigener Lude samt Schlüssel und Sigill, dann vierwöchentlicher Zusammenkunft schrift­lich zugesichert werden müsste, wid­rigenfalls sie alle fortreisen. Frucht­los war die Vorstellung, dass in so fern sich ihre Forderung mit der Aller­höchsten Normalien vereinige gewiss Be­dacht auf sie genommen werden würde, sie bestunden auf einer augenblicklich schriftlicher Zusicherung ihrer früheren Rechte oder Verabfolgung sämtlicher Wanderbücher, und so entfernten unter dem Ruf der Gesellen: Es lebe die a-lte Ordnung! unsern Schreiber heraus! sich erwähnte Herren von der Herberge. — Demzufolge erhielt ich an demselben Tage, Nfachl Mittags den Auftrag, die Verabfolgung der Wanderbücher, wel­che sich auf der Herberge befanden in meiner Gegenwart durch den Herbergs­vater und Einbringmeister zu veranlassen, über die Verabfolgung derselben ein schriftliches Verzeichniss hinsichtlich des Namens, Geburtsortes und Landes des Inhabers zu verfassen um daraus die Zahl der ihre Entlassung nehmenden zu ersehen — bis 7 Uhr Abends sezte ich die Vertheilung der Wanderbücher fort, wollte jedoch (da GO. bis 70. Gesellen die­selben erhalten hatten mit dem Bemer­ken, dass jene welche heute in Besitz ihrer Wanderbiicher gelangt sind. Mor­gen früh sich bei dem Ober Vorsteher der Zunft ihre Arbeitszeit eintragen und so fort auf dem Rathause zur Weiter­reise vidiren lassen und so in Ordnung abreisen mögen) für selben Tag be­schliessen, und den folgenden Tag 8 Uhr früh die Vertheilung weiter fortsetzen; allein dieser Anordnung wiedersezten sich die Gesellen mit der Äusserung, die Vertheilung der Wanderbücher müsste die ganze Nacht forligesezt werden, auch würde nicht ein Einziger Geselle, bis nicht alle im Besitz ihrer Entlassungen seyen, beim Vorsteher einzeln unter­schreiben lassen, die Vidirung der Ob­rigkeit brauchten sie nicht, ohne selber könne jeder Geselle in Ungarn und auch sonst hinreisen wo er wolle, überhaupt hätte sieh der Magistrat in diese Sache

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