Széchenyi Béla: A' Lungaui Magyar Zergevadász-Társaság keletkezése és fejlődése történetének [...] / Budapest, [s. n.], 1896. / Sz.Zs. 1425

34 6. Die Reisekosten hat jeder selbst zu tragen. 7. Die Auslagen aller anderen Jagden, ausser der grossen Jagden (Treiber, seine, sowie der Jäger und Treiber Verköstigung, Wein, Quartier, Wagen) zahlt der jagende Herr allein und kann er mit denselben die gemeinsame Rechnung nicht belasten. 8. Während der grossen Jagden leitet und verwaltet ein hiezu besonders ersuchtes und betrautes Mitglied die Verköstigungs- und sonstigen Nichtjagd-Auslagen. Die Auslagen werden nach Thälern summirt, auf die anwesen­den Mitglieder repartirt ; die nach Thälern repartirte Quote ist auf Tage nicht zu berechnen ; die Verpflegung der Gäste ist besonders nicht zu berechnen und belasten diese blos die Rechnungen der an­wesenden Mitglieder ; falls ein Mitglied überhaupt zu den Jagden nicht erscheint und an seiner Stelle einen Gast schickt, so ist dessen Kost, so wie die eines ordentlichen Mitgliedes zu berechnen. 9. Ueber die Geweihe, Hacken und Stone verfügen die Mitglie­der frei, die Hälfte der durch die Gäste erlegten Jagdtrophäen ist als Andenken auf der betreffenden Jägerherberge zu belassen. 10. Bei Treibjagden losen die Mitglieder um die Stände, eine Ausnahme bildet Sr. Excellenz Graf Alois Károlyi, der nur um die ihm erreichbaren Stände lost, die Gäste losen nur auf die verblei­benden Nummern. 11. Es ist verboten, die mit Nummern versehenen Stände vor der Jagd zu verlegen oder während der Jagd zu verlassen, sowie über den Stand des Nachbars hinauszuschiessen. 12. Der Vorstand bestimmt vor jeder Saison, wieviel Hirsche, Bart-Gemsen, grosse und kleine Auerhähne geschossen werden können. Bei den Bart-Gemsen bestimmt er auch genau das Territorium, ausserhalb dessen man weder treiben, noch pürschen darf. 13. Zur Hirsch- und Bart-Gemsen-Pürsch und Jagden, Balzzeit ist eine Mitglied-Stellvertretung nicht statthaft. Ein Gast kann nur dann geladen werden, wenn nur ein Mit­glied allein geht. 14. Zur Hahnenbalze und Pürschungen proponirt der an Ort und Stelle Bevollmächtigte die Plätze, um welche die Anwesenden losen. 15. Die Trinkgelder und Geschenke, welche die Mitglieder beisol­chen besonderen Jagden (Hirschspürschungen, Bartgems- und Hahnen­balz) dem Personal geben wollen, sind nicht den Betreffenden, son­dern zur Mehrung der Bruderlade dem Vorstande zu übergeben. 16. Kitzgaise dürfen nicht geschossen werden, wozu sich jeder Theilnehmer bona fide verpflichtet.

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