Die Erste internationale Jagd-Ausstellung Wien, 1910. Wien-Leipzig, 1912 / Sz.Zs. 424
I. TEIL. Der Führer durch die Ausstellung. Von Dr. Adolf Stengl, k. k. Forstrat
Der Führer durch die FJusftellung. Während der faft 500 Jahre dauernden Osmanenherrfchaft ift der in Europa vor ficb gegangene Wandel in der Entwicklung und Ausgeftaltung der Schießwaffen auch auf den Jagdbetrieb beider Länder nicht ohne Einfluß geblieben. Als 1878 die Okkupation Bosniens und der Herzegowina durch die öfterreicbifcb-ungarifcben Truppen erfolgte, ftand hier der Jagdbetrieb faft ausnahmslos im alleinigen Zeichen der Feuerfteinwaffen. Heute, nach 33 Jahren, find diefe alten Syfteme nahezu vollftändig verfcbwunden und der größte Teil der einbeimifcben Jäger führt fcbon moderne Hinterladerflinten, auch Kugelwaffen mit Zentralzündung. Das für die Gefcbicke Bosniens und der Herzegowina fo bedeutfame Ereignis brachte indeffen auch auf jagdgefe^licbem Gebiete bald einen Wandel zum beffern. Bis zur Okkupation befaßen beide Länder überhaupt kein Jagdgefet) und die Ausübung der Jagd ftand jedermann frei. Das erbeutete Wild war Eigentum des Erlegers. Im Jahre 1883 gab die öfterreichifch-ungarifcbe Verwaltung den okkupierten Ländern im Verordnungswege die erften jagdgefetjlichen Beftimmungen, die bauptfäcblicb auf die Regelung des Wildabfcbuffes Bezug hatten, die Ausübung der Jagd an die Verleihung eines Waffenpaffes und einer Jagdlizenz knüpften und für das Nutjwild befondere Schonzeiten feftlegten. Erft im Jahre 1893 konnte das beute noch in Kraft flehende Jagdgefet} erfcbeinen, das unter Anlehnung an die Landeseigentümlichkeiten den Jagdbetrieb und An eine gänzliche und tá'/».: .f •; feine Beziehungen zur Landwirtfcbaft und zum Forftwefen nach dem damaligen Bedarfe ordnete und bezüglich der Hege des Nutzwildes die Ab= ficht kund gab, demfelben nach Tunlicbkeit gerade während feiner ganzen Fortpflanzungs- und Aufzuchtperioden Schonung angedeiben zu laffen. Zum Unterfcbiede von den meiften Staaten Europas, in welchen das Jagdrecbt einen Ausfluß des Befitjes an Grund und Boden darftellt, erklärte diefes Gefet} unter Rückfichtnabme aufverfcbiedene vielbundertjährige Gepflogenheiten die Jagd als Staatsregal und machte ihre Ausübung bloß von der Be= teilung des Bewerbers mit Waffenpaß und Jagdkarte abhängig. Das erbeutete Wild blieb wie früher freies Eigentum des rechtmäßigen Erlegers. Anficht des Bosnifchen Haufes. unvermittelte Überftellung des bisherigen Weidwerkes auf die jagdgefetjliche Bafis der alten europäifchen Kulturländer konnte zur damaligen Zeit aus den bereits geftreiften Gründen nicht gedacht werden und es wird auch erft der immer weiter fcbreitenden nationalökonomifcben Evolution beider Länder überlaffen bleiben müffen, allenfalls jene Änderungen diefer beftebenden jagdrechtlichen Geficbtspunkte vorzunehmen, die vorläufig in entfcbieden jagdfreundlichem Charakter den althergebrachten Verbältniffen angepaßt erfcbeinen und dabei vondemGrundfatje ausgeben, die Jagd zur Land- und Forftwirtfcbaft in freundfcbaftlicben Beziehungen zu erhalten. Tatfäcblicb ift die Verwaltung im Begriffe, ein neues Jagdgefet) vorzubereiten, dem unter Wahrung jagd-, forft- und agrarfreundlicber Tendenzen die Abficht zugrunde liegt, das gerade in beiden Ländern in diefer Richtung vorteilhaft ausgeftaltbare Weidwerk nunmehr ebenfalls auch als einen Faktor der Mehrung des Nationalwoblftandes wirtfcbaftlicb heranzuziehen. Hierfür follen die im neuen Gefetje vorgefebenen, mit demfelben eng verbundenen 51 Bezirks-Jagdfcbutj-Genoffenfcbaften, die alle wieder in einem Landesverbände zu gemeinfamem Wirken vereint fein werden, die ftabile Grundlage bilden, welche es der Landesverwaltung ermöglichen wird, die bisher bloß auf die Fällung von Raubwild ficb erftreckende Jagdftatiftik auch auf die Evidenz der Nutjwildftände auszudehnen. An Raubwildarten, für deren Fällung von der Landesverwaltung Geldprämien ausbezahlt werden, find im Jahre 1909 den Bezirksämtern eingeliefert worden: 147 alte Wölfe, 150 junge Wölfe und 20 Bären, für welches Raubwild insgefamt Prämien in der Höbe von 4525 Kronen erfolgt wurden. Der Erlös für Jagdkarten brachte im Jahre 1909 dem Lande den Ertrag ron 52.783 Kronen, im Jahre 1910 flieg er auf 55.711 Kronen. Bezüglich des Schulwefens fei erwähnt, daß an der landesärarifcben Förfterfcbule zu Sarajevo Jagdgefet) und Jagdbetrieb zu den obligaten Gegenftänden zählen. An Wildarten bergen die beiden Länder Stände in unterfcbiedlicber Reichhaltigkeit. Vom Schalenwild muß zuerft die Gemfe genannt werden. Sie bevölkert ganz befonders die in den Hochgebirgen um die Narenta und die oberfte Drina ausgefcbiedenen ftaatlicben Wildfcbongebiete und kommt auch noch in Zentralbosnien fowie an der dalmatinifcben und ferbifchen Grenze in geeigneten Hocblagen vor. 71