Gertrude Enderle-Burcel, Dieter Stiefel, Alice Teichova (Hrsg.): Sonderband 9. „Zarte Bande” – Österreich und die europäischen planwirtschaftlichen Länder / „Delicate Relationships” – Austria and Europe’s Planned Economies (2006)
Andrea Komlosy: Österreichs Brückenfunktion und die Durchlässigkeit des „Eisernen Vorhangs“
gekommenen, von Österreich aus freien Stücken erklärten, immer währenden Neutralität des Landes. Diese stellte die Voraussetzung dafür dar, dass Österreich ab 1955 eine aktive Neutralitätspolitik betreiben konnte, die gleichermaßen im Interesse der Westmächte wie in jenem der Ostblockstaaten lag. Die Sowjetunion hat die Zugehörigkeit des Landes zum kapitalistischen Westen in Kauf genommen, weil militärische Blockfreiheit und Neutralität Österreichs zur Sicherheit an der Außengrenze ihrer osteuropäischen Satelliten mit dem Westen beitrugen. Die Vereinigten Staaten akzeptierten die Neutralität unter der Voraussetzung, dass das österreichische Bundesheer inoffiziell mit NATO und westlichen Geheimdiensten kooperierte. Österreichische Vorstellungen reichten von einer engen Auslegung der Neutralität im Sinne der Nichtzugehörigkeit zu einem Militärbündnis bis hin zur Konzeption der Rolle des Neutralen als aktiver Vermittler in internationalen Konflikten. Österreichs Brückenfunktion und die Durchlässigkeit des „Eisernen Vorhangs" Voraussetzung für die sowjetische Zustimmung zum Staatsvertrag war eine Einigung über die Ablöse des Deutschen Eigentums, das seit Juni 1946 im Rahmen der USIA bewirtschaftet wurde.58 Im Mittelpunkt des Interesses stand die österreichische Erdölförderung und Erdölverarbeitung, die in der Ära der Sowjetischen Mineralöl Verwaltung (SMV) massiv ausgebaut worden war. Entgegen weiterreichenden sowjetischen Ansprüchen gelang es der österreichischen Regierung, im Moskauer Memorandum vom 15. April 1955 eine Übertragung der sowjetischen Eigentumsrechte an die Republik Österreich durchzusetzen. Neben einmaligen Ablösezahlungen wurden für eine Zeit von zehn Jahren Lieferungen aus der österreichischen Erdölerzeugung an die Sowjetunion festgelegt.59 Die ehemaligen USIA-Betriebe gesellten sich nun zum Komplex der Österreichischen Verstaatlichten Industrie. Eine Ausnahme bildeten jene Erdöluntemehmungen, die vor 1938 im Besitz westlicher Erdölmultis waren und nach 1938 von deutschen Ölfirmen erworben worden waren. Diese wurden auf Druck der USA in einem geheimen Zusatzvertrag zum Staatsvertrag, dem so genannten Wiener Memorandum, von der Verstaatlichung ausgenommen und an ihre früheren Eigentümer restituiert.60 Durch die Öllieferungen der ÖMV an die Sowjetunion wurde eine Kooperation auf dem Energiesektor grundgelegt, die im Zuge der steigenden Nachfrage nach Energie durch langfristige Verträge für Erdöl- und Gaslieferungen aus der Sowjetunion ihre Fortsetzung fand. Österreich stellte nach Abschluss des Erdgas- Röhren-Abkommens in den 1970er Jahren einen strategischen Knotenpunkt und 58 Komlosy : Die Grenzen Österreichs, S. 59. 59 Blach, Hermann: Die Entwicklung der Erdölwirtschaft in Österreich Diplomarbeit Wirtschaftsuniversität Wien 1981, S. 62. 60 B1 ac h : Erdölwirtschaft, S. 61-66; H o fba u er : Westwärts, S. 190-193. 87