Gertrude Enderle-Burcel, Dieter Stiefel, Alice Teichova (Hrsg.): Sonderband 9. „Zarte Bande” – Österreich und die europäischen planwirtschaftlichen Länder / „Delicate Relationships” – Austria and Europe’s Planned Economies (2006)

Alexandra Neubauer-Czettl: Österreichs Beziehungen zu Ungarn, Polen, der Tschechoslowakei und Jugoslawien im Spiegel der Staatsurkunden

war ab 11. März 1948 in Kraft” und bis 31. Dezember 1972 gültig. In den folgenden Jahren bis 1959 wurden die Kontingente jährlich festgelegt.33 34 Im Oktober 1959 fanden die österreichisch-ungarischen Verhandlungen über einen dreijährigen Handelsvertrag35 den erwarteten erfolgreichen Abschluss. Nach der Sowjetunion, Polen und der Tschechoslowakei war Ungarn der vierte östliche Nachbarstaat, mit dem Österreich ein langfristiges Abkommen vereinbarte. Für Ungarn war es außerdem das erste derartige Abkommen mit einem westlichen Staat.36 Die Gemischte Kommission, die durch die Handelsabkommen geschaffen worden war und halbjährlich tagte, beschloss die Verlängerung eines Drittels der Handelskontingentliste auf drei Jahre, um sich so zeitlich besser den ungarischen 5- Jahresplänen anzupassen.37 1962 wurde der 3-Jahre-Standard bei den Abkommen mit den RGW-Staaten endgültig auf den Rhythmus der 5-Jahrespläne abgestimmt. Am 8. Oktober 1962 wurde ein Abkommen geschlossen, das vom 1. Oktober 1962 bis zum 30. September 1967 gültig war. Für diesen Zeitraum wurden neue langfristige Warenlisten in Kraft gesetzt und jene, auf die GATT-Zölle angewendet wurden, erweitert.3“ Das Jahr 1968 ist in mehrfacher Hinsicht bedeutsam für den österreichisch­ungarischen Handel. In Ungarn wurde eine Wirtschaftsreform in Gang gesetzt, die für östliche Planwirtschaften bis dahin einmalig war und nach anfänglichen ideologischen Anfechtungen im Laufe der Zeit Vorbildcharakter für den Ostblock erlangt hat.39 Es kam zum Abschluss eines neuen Handelsvertrags,40 der vom 1. Jänner 1968 bis zum 31. Dezember 1972 gültig war sowie zur Unterzeichnung eines Abkommens über wirtschaftliche, industrielle und technische Zusammenarbeit,41 das erste der so genannten Kooperationsabkommen, die für die Wirtschaftsbeziehungen große Bedeutung erlangten. Die in den Listen festgesetzten Kontingente wurden von beiden Ländern als Minimalkontingente bezeichnet. Bei dem in Ungarn am 1. Jänner 1968 in Kraft getretenen neuen Zolltarif gewährte Ungarn die Österreichs Beziehungen zu Ungarn, Polen, der Tschechoslowakei und Jugoslawien 33 Mitteilungen des Österreichischen Büros für den Ost-West-Handel, Jg. 3, Nr. 4 Messenummer 1954,o, S. 34 Mitteilungen des Österreichischen Büros für den Ost-West-Handel, Jg. 11, Nr. 4 Anfang Dezember 1962, S. 7. 35 Vgl. ÖStA, AdR, BMAA, Sturk, Ungarn 1959 X 19. 36 Mitteilungen des Österreichischen Büros für den Ost-West-Handel, Jg. 8, Nr. 4 November 1959, S. 3. S t i p s i c z : Die österreichisch-ungarischen Wirtschaftsbeziehungen, S. 50. 3B Pichler: Struktur des österreichischen Osthandels, S. 46. 39 S t i p s i c z : Die österreichisch-ungarischen Wirtschaftsbeziehungen, S. 60. 40 Vgl. ÖStA, AdR, BMAA, Sturk, Ungarn 1967 XI 27. 41 Vgl. ÖStA, AdR, BMAA, Sturk, Ungarn 1968 XI 15. 273

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