Gertrude Enderle-Burcel, Dieter Stiefel, Alice Teichova (Hrsg.): Sonderband 9. „Zarte Bande” – Österreich und die europäischen planwirtschaftlichen Länder / „Delicate Relationships” – Austria and Europe’s Planned Economies (2006)

Alexandra Neubauer-Czettl: Österreichs Beziehungen zu Ungarn, Polen, der Tschechoslowakei und Jugoslawien im Spiegel der Staatsurkunden

Alexandra Neubauer-Czettl Dieses Abkommen, das für fünf Jahre abgeschlossen wurde und jeweils für ein Jahr verlängert werden konnte, war zweifellos für die Ausweitung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit von Bedeutung gewesen.27 In den 90em ist als Grundlage für eine wesentliche Intensivierung der bilateralen Kontakte zwischen Österreich und der Tschechischen und Slowakischen Republik ein Investitionsschutzabkommen zu sehen, das die Minister Ferdinand Lacina und Vaclav Klaus am 15. Oktober 1990 in Wien unterzeichnet haben und das am 1. Oktober 1991 in Kraft trat.28 Das Abkommen sichert allen österreichischen Investoren Inländer- Gleichbehandlung, Meistbegünstigung und ungehinderten Gewinntransfer zu und gilt rückwirkend für alle Investitionen, die nach dem 1. Jänner 1950 getätigt wurden. Abgeschlossen wurde das Abkommen zunächst für zehn Jahre, danach wird es auf unbestimmte Zeit verlängert und kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten schriftlich auf diplomatischem Weg gekündigt werden. Ungam Die Wiederaufnahme der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Ungarn und Österreich erfolgte nach Beendigung der Kampfhandlungen unter schwierigen Bedingungen. Anknüpfend an die Vorkriegszeit wurde der geringe Handel im Clearingweg durchgeführt, in Form von in Handelsverträgen festgehaltenen Kontingenten.29 Bereits am 11. März 1947 wurde ein Zahlungsabkommen30 geschlossen, das bis 1971 jährlich stillschweigend verlängert wurde.31 Am 3. Juni 1948 wurde zwischen Österreich und Ungarn das erste Warenaustausch- und Zollabkommen nach dem Zweiten Weltkrieg geschlossen, das später als Basis aller handelspolitischen Vereinbarungen diente.32 Das Abkommen Bredberg: Der österreichische Außenhandel mit Ungarn, S. 28. 28 BGBl. 513 aus 1991: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik über die Förderung und den Schutz von Investitionen. Vgl. auch ÖStA, AdR, BMAA, Sturk, Tschechoslowakei 1990 X 15. 29 Stipsicz, Karl: Die österreichisch-ungarischen Wirtschaftsbeziehungen. Dipl. Wien 1982, S. 35. 3(1 Vgl. ÖStA, AdR. BMAA, Sturk, Ungarn 1947 111 11 31 Pichler: Struktur des österreichischen Osthandels, S. 47. 32 Bredberg: Der österreichische Außenhandel mit Ungam, S. 45. Vgl. auch ÖStA. AdR, BMAA, Sturk, Ungam 1948 VI 03. 272

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